04.02.2025

Späte Klarheit, langer Vorlauf

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht den geringen Mittelabfluss bei einigen Förderprogrammen des vergangenen Jahres nicht als problematisch an. Gegenüber AGRA Europe wies das Ministerium jetzt darauf hin, dass die beiden Richtlinien zur investiven Förderung und zur Abfederung der laufenden Mehrkosten im Rahmen des Bundesprogramms zum Umbau Tierhaltung erst Anfang März und Anfang April 2024 in Kraft getreten seien. Bis zum 20. Januar 2025 seien insgesamt 168 Anträge für eine investive Förderung eingegangen, von denen 99 bereits bewilligt seien. Das beantragte Gesamtvolumen betrage mehr als 211 Mio. Euro.
Für die Förderung der laufenden Mehrkosten im Jahr 2024 haben die Betriebe dem Ministerium zufolge zunächst die Anerkennung der Förderfähigkeit beantragen müssen. Die Zahl der entsprechenden Anträge liege bei 656; dahinter stünden 392 Betriebe. Diese Förderungen werden nach Ressortangeben erst im Haushaltsjahr 2025 ausgezahlt. Für das Bundesprogramm hatte die damalige Ampelregierung insgesamt 1 Mrd. Euro für vier Jahre bereitgestellt. Von den im vergangenen Jahr zur Verfügung stehenden 100 Mio. Euro waren bis Jahresende lediglich rund 7,8 Mio. Euro abgerufen worden. Die geringe Inanspruchnahme der Fördermittel für das Chancenprogramm Höfe begründet das Ministerium mit einer "gewissen Vorlaufzeit", die neue Programme immer benötigten. Das Programm habe erst spät im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen Eingang in den Haushalt 2024 gefunden. Es habe daher nicht schon frühzeitig vorbereitet werden können. Aufgrund notwendiger Vorlaufzeiten hätten Bewilligungen erst zum Jahresende ausgesprochen werden können, deswegen seien im Haushaltsjahr 2024 nur wenig Mittel abgeflossen. Dies werde sich jedoch in den nächsten Jahren ändern.
Die Engpässe bei der Förderung der Wiederbewaldung und des Waldumbaus im Rahmen der Gemeinschaftaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) führt das BMEL auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt vom November 2023 zurück. In dessen Folge sei zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 zunächst nur ein Teil der veranschlagten Mittel im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt worden. Eine vollständige Bereitstellung sei erst zur zweiten Jahreshälfte erfolgt. Daher hätten die Mittel für die Pflanzungen nicht wie geplant abgerufen und verausgabt werden können. Statt wie vorgesehen 125 Mio. Euro konnten im Vorjahr nur rund 41 Mio. Euro eingesetzt werden. AgE

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