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03.11.2026

Verschiebung übers Tierschutzgesetz

Union und SPD wollen die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) Ende dieser Woche im Bundestag beschließen. Das geht aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Tierschutzgesetz hervor, der AGRA Europe vorliegt. Am Donnerstag (5.11.) soll das Tierschutzgesetz laut Tagesordnung in zweiter und dritter Lesung beschlossen und im gleichen Zuge auch das spätere Startdatum des THKG unter Dach und Fach gebracht werden. Die Koalitionäre nutzen dabei das sogenannte Omnibusverfahren, bei dem die Änderungen am THKG an das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Tierschutzgesetz "angehängt" werden. AGRA Europe hatte dazu bereits berichtet. Diese Verfahrenspraxis wird häufig bei Gesetzesvorhaben angewandt, bei denen Zeitdruck besteht. Keine zusätzliche Übergangsfrist Dies ist beim THKG der Fall, denn ohne Verschiebung würde das "alte" Gesetz der Ampelkoalition schon ab Januar gelten. Neues Startdatum soll laut Änderungsantrag nun der 1. Oktober 2027 sein. Ab diesem Stichtag muss dann auch die Kennzeichnung verpflichtend verwendet werden. Damit ist offenbar eine weitere Übergangsfrist vom Tisch, die aus Koalitionskreisen zwischenzeitlich zu hören war. Danach hätte die eigentliche Kennzeichnungspflicht für die Wirtschaft erst im Januar 2028 begonnen. Weniger Meldepflichten Zudem straffen Union und SPD die Meldepflichten. Betriebe müssen den Behörden ihre Haltungsform nur noch mitteilen, wenn sie "Stall+Platz", "Frischluftstall" oder "Auslauf/Weide" lautet. Für die Stufe "Stall" entfällt die Meldung. Sie entspricht laut Koalition dem gesetzlichen Mindeststandard, den ohnehin die Tierschutzkontrollen sicherstellen. Auch für die höchste Stufe "Bio" ist keine Meldung mehr nötig, da hier die Öko-Kontrollstellen zuständig sind. Die schwarz-rote Koalition begründet die mittlerweile dritte Verschiebung damit, dass sie für die vereinbarten Reformschritte mehr Zeit brauche. Hintergrund sind Einwände der EU-Kommission gegen zentrale Teile der Novelle. Diese betreffen etwa die Art, wie das Gesetz ausländische Ware einbezieht. Videoaufzeichnungen müssen sortiert vorliegen Auch am Tierschutzgesetz selbst nehmen die Koalitionsfraktionen kleinere Änderungen vor. Bei der neuen Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachthöfen stellen sie klar, dass die Unternehmen die Aufzeichnungen sortiert bereitstellen müssen. Zuerst sei nach Kamera zu ordnen, dann nach Datum und bei mehreren Aufnahmen am selben Tag nach Uhrzeit. AgE