Agrarrat einigt sich doch
Am Ende ging es schneller, als es zunächst den Anschein hatte. Nachdem es am Montagmittag (26.10.) noch danach aussah, als könnte eine Übereinkunft auf einen partiellen Standpunkt zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 vorläufig scheitern, ist es der irischen Ratspräsidentschaft in den Abendstunden doch noch gelungen, einen gemeinsamen Kompromiss zu präsentieren. Auf dieser Grundlage kann der Rat die Verhandlungen mit dem Europaparlament über die endgültige Fassung der Verordnung aufnehmen, sobald die EU-Volksvertreter nachziehen. Die Abgeordneten wollen im Januar ihre Position beschließen. Anschließend könnte der Trilog mit der EU-Kommission zur GAP-Verordnung starten. Budget bleibt außen vor Der jetzt beschlossene Standpunkt deckt - wie erwartet - nur einen Teil des Kommissionsvorschlags ab. Ausgenommen sind finanzielle und horizontale Fragen. Darüber entscheiden die Staats- und Regierungschefs der EU in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034. Das gilt auch für die Regeln zu Degression und Kappung. Die Kommission schlägt beim MFR vor, rund 300 Mrd. Euro für Einkommensstützung und Krisenmaßnahmen zweckzubinden. Weitere freie Mittel sollen über den Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) fließen, etwa für Einkommensstützung, Innovation und ländliche Initiativen. Hinzu kommt das neue "gemeinschaftliche Sicherheitsnetz - unity safety net". Aktuell wird dieser Posten noch mit Agrarreserve betitelt. Wie viel Geld am Ende für die Landwirte zweckgebunden wird, entscheidet sich ebenfalls im MFR. Ein Plan statt zwei Säulen Gemäß MFR-Entwurf sollen die bestehenden EU-Fonds, darunter die GAP, in nationalen Plänen gebündelt werden. Jeder Mitgliedstaat soll einen einzigen Plan vorlegen. Wenn es auch nicht in ihrer Zuständigkeit liegt, sind die Minister mehrheitlich dafür, dass damit die bisherigen Pläne und Programme für Kohäsion, Landwirtschaft, Fischerei, Migration und Sicherheit sowie den Klima-Sozialfonds ersetzt werden sollen. Wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, sollen die beiden GAP-Säulen zusammengelegt werden: der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Finanzierung soll überwiegend die Verordnung zu den Partnerschaftsplänen regeln. Einige GAP-Punkte hat der Rat deshalb bereits in seiner Teilposition dazu festgelegt. Kommissionsvorschlag wird grundsätzlich unterstützt Im Kern folgt der Rat dem Kommissionsvorschlag, nimmt aber einige Änderungen vor. Ziel ist ein gemeinsamer EU-Rahmen, in dem die Mitgliedstaaten die gemeinsamen Ziele nach ihren nationalen Gegebenheiten umsetzen können. Dazu sollen verpflichtende Vorgaben und optionale Maßnahmen ausbalanciert werden. Umverteilung als Option Die von der EU-Kommission vorgeschlagene degressive flächenbezogene Einkommensstützung (DABIS) soll das Zahlungssystem vereinfachen und die Förderung zielgenauer machen. Besonders im Blick sind aktive Landwirte, Junglandwirte und Kleinerzeuger. Neu hat der Rat einen Umverteilungsmechanismus eingefügt, den die Mitgliedstaaten innerhalb von DABIS nutzen können. Er ähnelt der heutigen ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (CRISS). Die Definition des aktiven Landwirts soll für alle Mitgliedstaaten verpflichtend werden. Als aktiv gilt, wer ein Mindestmaß an landwirtschaftlicher Tätigkeit ausübt. Wie die Länder den Begriff konkret fassen, bleibt ihnen überlassen. Starterpaket für Junglandwirte Junglandwirte sollen nach dem Willen des Rates verpflichtend eine höhere DABIS erhalten, dazu eine Existenzgründungsbeihilfe. Ergänzt werden soll das durch Wissen, Ausbildung und Beratung sowie durch Maßnahmen, die ländliche Räume attraktiver machen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten künftig eine Strategie zur Generationenerneuerung aufstellen und ein Starterpaket für Junglandwirte schnüren. Umweltauflagen mit Spielraum Zudem hat sich der Rat grundsätzlich für das Farm Stewardship ausgesprochen. Konkret soll es gemeinsame Fördervoraussetzungen festlegen. Hinzu kommen Anreize für Landwirte, die umweltschonende Praktiken anwenden, etwa zugunsten der Biodiversität oder zum Schutz von Gewässern. Der Rat will ebenso wie die EU-Kommission ein gemeinsames Umweltniveau. Allerdings fordern die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für unterschiedliche Anbausysteme und örtliche Bedingungen. Krisenzahlungen bei Seuchen und Unwettern Gefördert werden sollen Risikomanagementinstrumente wie Versicherungen sowie Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Mitgliedstaaten sollen der gemeinsamen Verhandlungsposition zufolge Krisenzahlungen leisten können, wenn Landwirte von Naturkatastrophen betroffen sind. Gleiches gilt bei widrigen Witterungsereignissen oder Katastrophen wie Tier- und Pflanzenseuchen. Betriebshilfe bei Krankheit und Elternzeit Freiwillig können die Mitgliedstaaten Betriebshilfsdienste einrichten. Sie sollen Ersatzkräfte vermitteln, wenn Landwirte krank sind oder wegen Geburt oder Kinderbetreuung ausfallen. Weiter gefördert werden soll auch der ländliche Raum, vor allem benachteiligte Gebiete. Beispiele sind Projekte zur Diversifizierung wie Agrotourismus sowie Innovation und Digitalisierung. AgE

