Tierschützer pochen auf Regelung
Eine Koalition von Tier- und Umweltschutzorganisationen fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) auf, kurzfristig einen Entwurf mit verbindlichen Haltungsvorgaben für Puten vorzulegen. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müsse um einen entsprechenden Abschnitt ergänzt werden, verlangen die Verbände in einem am Montag (26.10.) veröffentlichten Positionspapier. Die neuen Vorgaben müssten die Bedingungen in der konventionellen Putenmast deutlich verbessern und sich am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand sowie an der geltenden Rechtsprechung orientieren, heißt es in dem Papier. Unterzeichnet wurde es unter anderem von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Deutschen Naturschutzring (DNR), und dem Deutschen Tierschutzbund. Weniger Tiere auf gleichem Raum Konkret sprechen sich die Organisationen unter anderem für deutlich niedrigere maximale Besatzdichten und eine Begrenzung der Gruppengrößen aus. Große Gruppen sollten alternativ wirksam unterteilt werden. Zudem verlangen sie eine strukturierte Stallgestaltung mit verschiedenen Funktionsbereichen, ausreichend Beschäftigungsmaterial sowie Möglichkeiten zur Futtersuche und Erkundung. Puten müssten außerdem auf erhöhte Strukturen aufbaumen können. Auch trockene, lockere Einstreu und rieselfähiges Material für Staubbäder sollten vorgeschrieben werden. Darüber hinaus müssten die Anforderungen an Beleuchtung und Stallklima konkretisiert werden. Die betriebliche Eigenkontrolle müsse ebenfalls gestärkt werden. Dafür sollten tierbezogene Indikatoren wie Fußballenveränderungen, Lahmheiten, Verletzungen, Mortalität und Brusthautveränderungen herangezogen werden. Ferner dürften nach Ansicht der Verbände keine Tiere mehr gehalten werden, deren Gesundheit und Wohlergehen durch zuchtbedingte Merkmale beeinträchtigt werden, etwa infolge zu schnellen Wachstums. Verbände wollen bundeseinheitliche Regelung Hintergrund der Forderungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2026. Darin hatte das Gericht entschieden, dass die freiwilligen Eckwerte der Putenbranche aus dem Jahr 2013 nicht geeignet sind, die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Nutztierhaltung sicherzustellen. Diese Regelungslücke sei "nicht mehr hinnehmbar", so die Verbände. In ihrem Positionspapier führen sie verschiedene politische Handlungsoptionen auf. Demnach wäre beispielsweise eine EU-weite Regelung "grundsätzlich" sinnvoll. Deutschland solle jedoch nicht auf eine ungewisse Entscheidung aus Brüssel warten, da kurzfristig nicht mit entsprechenden Vorgaben zu rechnen sei. Alternativ könnten die Bundesländer die gesetzlichen Anforderungen durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften konkretisieren. Dies würde allerdings nur kurzfristig Abhilfe schaffen. Der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez hatte nach dem Urteilsspruch bereits vor erheblicher Rechtsunsicherheit und einem "veterinärrechtlichen Flickenteppich" gewarnt, sollte eine bundeseinheitliche Regelung ausbleiben. Ähnlich argumentieren die Verbände: Für ein bundesweit relevantes Problem brauche es einheitliche Vorgaben. Die "naheliegendste und wirksamste Lösung" sei daher ein eigener Abschnitt zur Putenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. BMLEH will Prüfung abwarten Kurzfristigen Handlungsbedarf sieht das BMLEH bislang offenbar nicht. Mitte Oktober teilte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von AGRA Europe mit, dass mögliche Auswirkungen des Urteils auf die Putenhaltung in Deutschland noch geprüft würden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht über einen konkreten Einzelfall entschieden habe. Zuletzt hatte die Agrarministerkonferenz (AMK) den Bund zum Handeln aufgefordert. Bei ihrem Herbsttreffen Ende September in Würzburg hatten die Ressortchefinnen und -chefs der Länder auf das "dringende Erfordernis" hingewiesen, die Haltungsanforderungen für Puten im Einklang mit dem Urteil tierschutzgerecht und praxistauglich zu regeln. Die Vorgaben sollten möglichst EU-weit einheitlich sein, um Wettbewerbsnachteile für die heimische Erzeugung zu vermeiden. Auch die Branche legte im September eigene Vorschläge für rechtsverbindliche Haltungsvorschriften für Mastputen vor. AgE

