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19.10.2026

Erneute Verschiebung vereinbart

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) geeinigt. Die verpflichtende Kennzeichnung soll nun erst am 1. Oktober 2027 und damit neun Monate später als bislang vorgesehen starten. Das teilten die zuständigen Berichterstatter von Union und SPD, Christoph Frauenpreiß und Jens Behrens, am Freitag (16.10.) in einer gemeinsamen Erklärung mit. Es wäre bereits die dritte Verschiebung des THKG. Ursprünglich sollte das von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Gesetz im August 2025 in Kraft treten. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf umfangreiche Nachbesserungen verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) stieß im EU-Notifizierungsverfahren jedoch auf rechtliche Bedenken der Europäischen Kommission. Zusätzliche Zeit für Nachbesserungen "Uns ist wichtig, dass wir nicht auf halbem Weg stehen bleiben", erklärte Frauenpreiß. Die EU-Kommission warte im laufenden Dialog auf eine Antwort. "Wir wollen die Zeit und zusätzliche Expertise nutzen, um eine Antwort zu geben", so der CDU-Politiker. Behrens räumte ein, dass die erneute Verschiebung auf Kritik stoßen dürfte. "Auch wenn es kritische Stimmen geben wird, die keine Verschiebung oder auch gar kein Gesetz wollen, sind wir dem Ziel schon jetzt nähergekommen als je zuvor", erklärte der SPD-Politiker. Wissenschaftler sollen Lösungen erarbeiten Um die rechtlichen Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, will die Koalition nun verstärkt auf externe wissenschaftliche Expertise zurückgreifen. Wie Frauenpreiß und Behrens mitteilten, wurden Vertreter von Wirtschafts-, Tierschutz-, Umweltschutz- und Verbraucherschutzverbänden sowie Rechtswissenschaftler am Freitagmorgen in einer Videoschalte über das weitere Vorgehen informiert. Demnach haben sich die Autoren eines im Mai 2026 veröffentlichten Gutachtens zum THKG bereit erklärt, konkrete Formulierungsvorschläge für Anpassungen am Gesetzentwurf und das Begleitschreiben im Notifizierungsverfahren zu erarbeiten. Dabei handelt es sich um Prof. Harald Grethe und Jasmin Zöllmer von der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Prof. José Martínez und Prof. Achim Spiller von der Universität Göttingen. Laut Frauenpreiß soll jeder weitere Schritt im Einvernehmen mit dem BMLEH erfolgen. Man sei dankbar, dass das Ministerium "angesichts der komplexen rechtlichen Situation bereit ist, zusätzliche Expertise für den weiteren Notifizierungsprozess von externen Wissenschaftlern anzunehmen". Zähe Verhandlungen in der Koalition Der Einigung waren intensive Verhandlungen innerhalb der Koalition vorausgegangen. Dem Vernehmen nach hatten Union und SPD in den vergangenen Tagen in mehreren Gesprächsrunden sowohl auf Ebene der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden als auch der zuständigen Berichterstatter um das weitere Vorgehen gerungen. Dabei soll auch eine vollständige Abschaffung des THKG zur Debatte gestanden haben. Entsprechende Forderungen waren zuletzt auch aus den Ländern gekommen. Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) in Würzburg hatten sich elf Bundesländer dafür ausgesprochen, das Gesetz aufzugeben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte zuletzt seinen Kurs geändert. Nachdem sich der Verband lange für eine praxistaugliche Überarbeitung des THKG eingesetzt hatte, forderte er in der vergangenen Woche dessen vollständige Abschaffung. Hintergrund war offenbar das schwindende Vertrauen in die Fähigkeit des BMLEH, noch rechtzeitig eine tragfähige Reform vorzulegen. AgE