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12.10.2026

Koalition einigt sich

Die Koalition hat ihren Streit um die Zuckersteuer beigelegt. Wie am Freitagabend (9.10.) bekannt wurde, sieht der Kompromiss vor, dass kleine Getränkehersteller mit einer Abfüllmenge von maximal 70.000 Litern pro Jahr ausgenommen werden. Eine weitere Grenze von 1 Million Litern jährlich soll auf EU-Ebene geprüft werden. Inkrafttreten soll die Zuckersteuer am 1. Juli 2027. Bislang war der 1. Januar vorgesehen.  Festhalten will man nun doch an dem zweistufigen Steuermodell, das bereits von der zuständigen Kommission für die Reform der gesetzlichen Krankenkassen empfohlen worden war. Die Union hatte ihre Zustimmung zur Reform zuvor ausdrücklich von der Einhaltung dieses Vorschlags abhängig gemacht. Danach sollen in der ersten Stufe ab 5 g Zucker pro 100 ml eine Steuer von 26 Cent je Liter und in der Stufe 2 ab 7 g Zucker pro 100 ml 32 Cent je Liter fällig werden. Die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene dritte Stufe bei 10 g ist damit vom Tisch.  In der Land- und Ernährungswirtschaft stoßen die Pläne der Bundesregierung seit Monaten auf scharfe Kritik. Zuletzt hatten unter anderem der Deutsche Bauernverband (DBV), die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) die Bundesregierung aufgefordert, das Vorhaben fallen zu lassen. Innerhalb der Unionsfraktion hatte sich insbesondere bei den Agrarpolitikerinnen und -politikern Unmut geregt. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte sich ablehnend geäußert und gegen den Vorschlag aus dem Finanzressort einen Leitungsvorbehalt eingelegt. AgE