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01.10.2026

EU-Länder sind verhandlungsbereit

Der Rat ist bereit für den Trilog über die vorgeschlagenen Vereinfachungen der europäischen Pflanzenschutzgesetzgebung. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) hat sich am Mittwoch (30.9.) auf eine Position für die Verhandlungen zum Food-and-Feed-Omnibus verständigt. Die Stoßrichtung des Kommissionsvorschlages wird von den Mitgliedstaaten unterstützt. In einzelnen Bereichen wollen sie aber etwas auf die Bremse treten. In Bezug auf die künftige Geltungsdauer der Zulassung von Wirkstoffen will der Rat die angedachte Entfristung auf Substanzen und Produkte mit geringem Risiko begrenzen. Für die übrigen Wirkstoffe sollen die Genehmigungen allerdings verlängert werden, und zwar auf 15 Jahre nach der Erstzulassung sowie 25 Jahre nach einer Erneuerung. Gelten sollen die neuen Zeitvorgaben nach dem Willen der Mitgliedstaaten auch für bereits auf dem Markt befindliche Wirkstoffe; grundsätzlich ausgenommen werden sollen jedoch Substitutionskandidaten sowie Substanzen, die möglicherweise krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch sind.  Priorität für "Biocontrols" Um sicherzustellen, dass insbesondere die unbefristet genehmigten Wirkstoffe weiterhin die Zulassungskriterien erfüllen, sollen gezielte Neubewertungen im Rahmen eines Arbeitsprogramms durchgeführt werden. Flankierend soll die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragen, in regelmäßigen Abständen die wissenschaftliche Literatur nach neuen Erkenntnissen zu durchforsten und Monitoringdaten zu prüfen. Für die sogenannten Biocontrols beziehungsweise den biologischen Pflanzenschutz strebt der Rat beschleunigte Zulassungsverfahren mit einer prioritären Risikobewertung an, um die Produkte schneller auf den Markt gelangen zu lassen. Mehr Schutz für Honigbienen? Etwas über die Kommissionsvorschläge hinaus wollen die Mitgliedstaaten bei der Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Lebensmittel aus Drittstaaten gehen. Konkret sollen dabei nicht nur besonders umwelt- oder gesundheitsschädliche Eigenschaften ausschlaggebend sein, sondern auch "negative Effekte" auf Honigbienen oder die Anreicherung im Grundwasser. Voraussetzung für eine Absenkung der Höchstgehalte auf die Nachweisgrenze soll eine Folgenabschätzung sein. Weitreichende Vereinfachungen will der Rat auch bei Bioziden und Futtermittelzusätzen erreichen. Allerdings wollen die Mitgliedstaaten nicht wie von der Kommission vorgeschlagen die Zulassung für Biozide entfristen; sie schlagen stattdessen verlängerte Genehmigungszeiträume von 15 und 25 Jahren vor. Bei den meisten bereits genehmigten Futtermittelzusätzen soll die regelmäßige Neubewertung hingegen entfallen. EU-Parlament ist am Zug Damit die EU-Gesetzgeber ihre Gespräche aufnehmen können, muss noch das Europaparlament seine Position festzurren. Für die Empfehlung der zuständigen Fachausschüsse liegt allerdings noch nicht mal ein Entwurf vor. Zuletzt war zu hören, dass am 5. Oktober über einen ersten Aufschlag entschieden werden könnte. Das Plenum könnte dann Ende Oktober befasst werden. Die Diskussionen bei den letzten Ausschusssitzungen waren erwartungsgemäß kontrovers verlaufen. Abzuarbeiten haben die Abgeordneten mehr als 1.600 Änderungsanträge. AgE