Die Regionalisierung solls richten
Die Länder setzen bei der Neuausrichtung des Düngerechts auf das gemeinsam entwickelte Regionalisierungsmodell. Danach soll ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, künftig zwischen drei unterschiedlichen Varianten zu wählen. Die Agrarministerkonferenz (AMK) bekräftigte am Freitag (25.9.) in Würzburg ihre Auffassung, dass damit die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern zielgenau und verursachergerecht adressiert und wirksam die Ziele der EU-Nitratrichtlinie erreicht werden könnten. Der Bund wird aufgefordert, die notwendigen Gespräche mit den Verfassungsressorts, dem Bundesumweltministerium und der EU-Kommission zu führen, das Konzept der Regionalisierung final mit den Ländern sowie der Brüsseler Administration abzustimmen "und spätestens im Jahr 2027 die rechtlichen Regelungen für die Umsetzung in der landwirtschaftlichen Praxis und im Verwaltungsvollzug zu schaffen". Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sprach von einem wichtigen weiteren Schritt in der Düngepolitik, nachdem die AMK bei ihrer Frühjahrskonferenz ein Bad Reichenhall eine Regionalisierung ins Spiel gebracht habe. Damit gehe Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gestärkt in die nun anstehenden Verhandlungen. Die CSU-Politikerin betonte, dass mit dem neuen Ansatz ein Düngerecht ohne Rote Gebiete möglich werde. Rainer spürt Rückenwind Kaniber bezog sich damit auf das bayerische Modell, das auf Rote Gebiete verzichtet und stattdessen eine gesamtbetriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphor vorsieht. Demgegenüber hält die von Baden-Württemberg vorgelegte Variante an der Ausweisung von Roten Gebieten fest, will den Betrieben aber weitgehende Möglichkeiten zur Befreiung von Auflagen einräumen. Ohne Rote Gebiete kommt wiederum die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte dritte Variante aus. Dafür sollen allerdings flächendeckend wirksame Düngevorgaben gelten. Den drei Varianten liegt ein Eckpunktepapier zugrunde, auf das sich Bund und Länder verständigt hatten. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer wertete den Beschluss als starkes Signal und Rückenwind für sein weiteres Vorgehen. Rainer zeigte sich nach dem Treffen mit den Länderministern überzeugt, dass mit diesem Ansatz die Zusagen gegenüber der EU-Kommission eingehalten, der Gewässerschutz gewährleistet sowie ein einfacheres und verursachergerechtes Düngerecht möglich würden. Der Minister kündigte an, mit Verbänden, dem Bundesumweltministerium sowie der Brüsseler Administration das Gespräch zu suchen. Mit der Neuregelung müsse man im nächsten Jahr "zu Potte kommen", um sie 2028 in Kraft zu setzen. Schädliches Bürokratiemonster? Wie schwierig die Abstimmung mit den Beteiligten werden dürfte, machten die ersten Reaktionen von der Umweltseite deutlich. "Was als Flexibilisierung daherkommt, droht zum Bürokratiemonster zu werden, das dem Grundwasserschutz mehr schadet als nutzt", warnte der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Nach seinen Berechnungen bewirtschaftet rund jeder zehnte Betrieb Flächen über Ländergrenzen hinweg. Damit werde die Düngegesetzgebung komplizierter, anstatt sie zu vereinfachen. Für den NABU ist eine belastbare Nährstoffbilanzierung auf Betriebsebene unverzichtbar. Greenpeace befürchtet einen Flickenteppich unterschiedlicher Länderregeln und ein undurchsichtiges Bürokratiemonster unterschiedlicher Regelwerke. AgE

