Basiszahlung muss Einkommen stützen
Grundlegende Auffassungsunterschiede über die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) treten anlässlich der anstehenden Agrarministerkonferenz (AMK) einmal mehr zu Tage. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert in seinem Anliegenpapier zu dem Treffen in Würzburg, die Einkommenswirksamkeit der Basiszahlung zu sichern. "Die flächenbezogene Zahlung muss das zentrale Fundament zur Stabilisierung landwirtschaftlicher Einkommen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bleiben", heißt es in dem Papier. Die Höhe der künftigen Flächenprämien müsse mindestens das Niveau der derzeitigen Basisprämie haben, zuzüglich eines Inflationszuschlags. Demgegenüber plädiert der Naturschutzbund Deutschland (NABU) für einen Systemwechsel. "Statt Milliarden Euro pauschal über die Fläche pauschal über die Fläche zu verteilen, sollten die öffentlichen GAP-Mittel gezielt Leistungen honorieren, die Landwirtschaft und Gesellschaft resilienter machen", erklärte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Beispielhaft nannte er Humusaufbau, Wasserrückhalt, vielfältige Fruchtfolgen, extensive Grünlandbewirtschaftung, Weidehaltung und den Schutz der Biodiversität. Gefragt sei Mut, "eine positive Zukunftsvision für unsere Landwirtschaft zu entwickeln und dafür bereits jetzt die Weichen zu stellen. Der Bauernverband warnte indes Bund und Länder davor, die künftige GAP-Basiszahlung zu "einem kleinteiligen Umverteilungs- und Steuerungsinstrument" auszubauen. Jede zusätzliche Differenzierung verringere das für die allgemeine Basiszahlung verfügbare Budget, schaffe neue Abgrenzungsfragen und könne erhebliche Umverteilungswirkungen zwischen Betrieben, Regionen und Bundesländern auslösen. "Haushalts- und Kofinanzierungsprobleme dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass weitere Förderziele und bislangeigenständige Ländermaßnahmen in die GAP-Basiszahlung verlagert werden", so der DBV. Wasserschutz nicht allein durch Kaufverhalten Der Bauernverband bekräftigte ebenso wie der Genossenschaftsverband seine Absage an eine verpflichtende Kappung und Degression. "Kooperation darf in der GAP nicht bestraft werden", sagte das Vorstandsmitglied im Genossenschaftsverband, Peter Götz. Pauschale Kappungs- und Degressionsregeln benachteiligten kooperativ organisierte Mehrfamilienbetriebe strukturell. Bei größen- und strukturabhängigen Förderregeln müssten deshalb die aktiven Mitglieder von Agrargenossenschaften angemessen berücksichtigt werden. Unabhängig davon würden Kappung und Degression insbesondere in Ostdeutschland zu erheblichen Strukturbrüchen in der Landwirtschaft führen. Die Sicherstellung einer ausreichend finanzierten Agrarumweltpolitik mahnte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) an. "Bund und Länder müssen sich dafür einsetzen, dass Deutschlands Höfe auch in Zukunft mindestens 2 Mrd. Euro im Jahr für Agrarumweltmaßnahmen abrufen können", betonte die Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbandes, Tina Andres. Sie warnte mit Nachdruck vor Fehlsteuerungen in der GAP: "Wenn die neue GAP so kommt wie von der Kommission vorgesehen, wird Wasseraufbereitung teurer werden, weil die geplante Mittelvergabe eine intensivere Bewirtschaftung forciert." Gesellschaftliche Leistungen wie der Wasserschutz durch den Ökolandbau dürften nicht von Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln abhängen. AgE

