Menü
21.09.2026

Rechnungshof soll Vergabe prüfen

Die Rechnungsprüfer in Deutschland und der Europäischen Union sollten ermitteln, welche Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an außerlandwirtschaftliche und außereuropäische Investoren fließen. Das haben die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die Europäische Koordination Via Campesina (ECVC) gefordert.

Dazu versendeten sie parallel am Donnerstag (17.9.) einen Brief an den Präsidenten des Bundesrechnungshofs (BRH), Ansgar Heveling, sowie an Tony Murphy, den Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs (EuRH). Zusätzlich ging das Prüfgesuch auch an Mitglieder der Ausschüsse für Haushalt und Landwirtschaft im Europaparlament. "Der Missbrauch von Agrarsubventionen durch Nicht-Landwirte muss gestoppt werden", erläuterte die AbL-Bundesvorsitzende, Claudia Gerster. Bundesrechnungshof nicht zuständig Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass sich die AbL an den BRH wendet. Bereits im Mai 2026 ist ein entsprechendes Schreiben an Heveling geschickt worden. Mit seiner Antwort war die Arbeitsgemeinschaft jedoch nicht einverstanden. Im nun verschickten Folgeschreiben widerspricht die AbL den Gründen, weshalb sich der Bundesrechnungshof nicht mit der Zahlung von EU-Agrarsubventionen an ausländische, außerlandwirtschaftliche Finanzinvestoren befassen könne. AbL widerspricht Erstens habe die zweckwidrige Vergabe von EU-Agrarsubventionen sehr wohl Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, da Deutschland mit 13,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 größter Nettozahler der EU sei, argumentiert der Verband. Zweitens verpflichte Artikel 287 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU den Europäischen Rechnungshof und die nationalen Rechnungshöfe explizit zur Zusammenarbeit, woraus sich eine Mitzuständigkeit des BRH ergebe. Drittens beantworte der Verweis des BRH auf fehlende Vorgaben zu Staatsangehörigkeit und Eigentümerstruktur nicht die eigentliche Frage, ob solche Zahlungen dem Förderzweck der GAP entsprächen. Die GAP-Strategieplan-Verordnung gebe vor, dass nur "aktive Landwirte" die Zahlungen erhalten sollten. Zahlungen ins Ausland in den Blick nehmen In beiden Schreiben führen die Organisationen mehrere Beispiele für landwirtschaftliche Betriebe an, deren Konzernmütter selbst keinen landwirtschaftlichen Unternehmenszweck verfolgen. Insbesondere Zahlungsempfänger außerhalb der EU sollten laut AbL und ECVC in den Blick genommen werden. Berühmtestes Beispiel ist hier der medial und politisch stark beachtete Fall von Millionenzahlungen an den Staatsfonds ADQ der Vereinigten Arabischen Emirate, den die Organisationen in den Briefen ebenfalls aufführen. Forderungen zur GAP Gerade vor dem Hintergrund der Kürzungsdebatte im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und der GAP nach 2027 müssten die Rechnungsprüfer aktiv werden, argumentierten AbL und ECVC weiter. Sie fordern zudem, in der nächsten GAP-Förderperiode eine Kappung der Direktzahlungen bei 100.000 Euro sowie eine Degression einzuführen. Darüber hinaus müssten die Mittel umverteilt werden, zugunsten von Kleinbetrieben, den Ersten Hektaren sowie der Förderung von Junglandwirten und agrarökologischen Ansätzen. "Die Gefahr, dass weitere Betriebe schließen müssen, ist real", bekräftigte das Mitglied des ECVC-Koordinierungsausschusses, Morgan Ody. AgE