Landhandel wehrt sich
Im Landhandel regt sich Widerstand gegen das bayerische Modell im Rahmen einer möglichen Regionalisierung des Düngrechts. Man lehne eine neue Meldepflicht für Mineraldünger vehement ab, erklärte der Geschäftsführer des Verbandes "Der Agrarhandel" (DAH), Martin Courbier, am Mittwoch (9.9.) in Berlin. Eine solche Meldepflicht soll die Einhaltung gesamtbetrieblicher Obergrenzen für Stickstoff und Phosphor kontrollierbar machen. Entscheidend sei nicht, "wie viel Dünger verkauft wird, sondern ob er fachgerecht, am richtigen Ort und in der richtigen Menge ausgebracht wird", argumentiert Coubier. Genau das könne eine Absatzmeldung nicht abbilden. Aus Sicht des Verbandes bleibt eine Meldung verkaufter Mengen "strukturell blind". Sie unterscheide nämlich nicht danach, ob Dünger in derselben Saison ausgebracht oder eingelagert werde, ob er am Standort des Käufers verbleibe, über Ländergrenzen transportiert oder exportiert werde. "Der Handel beliefert überregional, Betriebe bewirtschaften Flächen regional und ein Teil der Landwirtschaft wird direkt vom Hersteller beliefert", erläuterte der DAH-Geschäftsführer. Aus seiner Sicht wäre ein daraus abgeleitetes Bild der regionalen Nährstoffsituation unvollständig und irreführend. Keine Wahlmöglichkeit Hinzu komme der praktische Aufwand. Eine auswertbare Meldung erfordere erhebliche manuelle Arbeit oder kostspielige IT-Anpassungen. Ungeklärt bleibe zudem, welche Behörde die Daten auswerten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen solle. Es existiere keine Rechtsgrundlage, den Verkauf von Düngemitteln auf Basis gemeldeter Mengen zu beschränken. Für die Erfassung der Warenströme auf vorgelagerter Ebene gebe es mit der amtlichen Düngemittelstatistik längst ein etabliertes Instrument. Skeptisch beurteilt der DAH auch eine Wahlmöglichkeit der Länder im Düngerecht. Handelsunternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern müssten sich auf parallele Systeme mit unterschiedlichen Anforderungen einstellen "und das ausgerechnet in einem Verordnungsrahmen, der ausdrücklich zum Bürokratieabbau beitragen soll." Der Verband fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder daher auf, bei allen Varianten bundeseinheitliche Regelungen für den vor- und nachgelagerten Bereich sicherzustellen. AgE

