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02.09.2026

AbL und BÖLW wollen Nachbesserung

Verbände aus der Ökobranche und der bäuerlichen Landwirtschaft fordern eine Nachbesserung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer müsse die "handwerklichen Fehler" seines Hauses zügig korrigieren und einen EU-rechtlich anwendbaren Gesetzentwurf vorlegen, forderte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) am Dienstag (1.9.). Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) drängt auf Überarbeitung. Der Aufruf kommt, nachdem die EU-Kommission der Bundesregierung bei der Reform des THKG einen deutlichen Dämpfer verpasst hat. Die Brüsseler Behörde hatte in einer Stellungnahme festgestellt, dass die Art, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) ausländische Ware in die Kennzeichnung einbeziehen will, gegen Unionsrecht und die Bio-Verordnung verstößt.

AbL warnt vor Abschaffung

Die AbL verweist auf die Vorschläge des Göttinger Agrarrechtlers José Martínez, der Wege aufgezeigt hat, wie den Bedenken der EU-Kommission Rechnung getragen werden könnte. Bis zum Ende der Stillhaltefrist, am 12. November 2026, müsse das BMLEH nun nachbessern, forderte die AbL.

Gleichzeitig warnt der Verband davor, das THKG abzuschaffen. Das Bundesland Bayern wolle dafür bereits bei der anstehenden Agrarministerkonferenz (AMK) einen Antrag einbringen, kritisierte der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz.

"Wer das fordert, stemmt sich gegen den nach wie vor gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung und gegen die dringend erforderliche Planungssicherheit, die uns tierhaltende Betriebe ein verpflichtendes Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bringen würde", sagte Schulz.

BÖLW: Biobetriebe dürfen sich nicht doppelt registrieren müssen

Auch der BÖLW verlangt, dass das BMLEH die Kritik der EU-Kommission rasch umsetzt, damit das novellierte Gesetz in Kraft treten kann. "Verbraucherinnen und Verbraucher sollen transparent entscheiden können, wie die Schweine, deren Fleisch sie konsumieren, zuvor gehalten wurden. Das ist ein wichtiger Hebel für mehr Tierwohl", sagte der geschäftsführende Vorstand des BÖLW, Peter Röhrig, gegenüber AGRA Europe.

"Die EU-Kommission zeigt Deutschland, wie man bei Bio entbürokratisieren kann", so Röhrig weiter. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das der Verband im Kern begrüße, dürfe nicht dazu führen, "dass sich Bio-Höfe dafür ein zweites Mal registrieren müssen". Schließlich seien sie bereits nach einem einheitlichen EU-Standard zertifiziert. An diesem Punkt verstoße der Gesetzentwurf aktuell noch gegen Unionsrecht und müsse geändert werden. AgE