Rainer legt Veto ein
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bremst die Pläne für eine Zuckersteuer auf Getränke. Gegen ein nun bekanntgewordenes Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums (BMF) hat Rainer einen Leitungsvorbehalt eingelegt. Das geht aus einem Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) an das BMF hervor. Beide Dokumente liegen AGRA Europe vor. Das Agrarressort kritisiert insbesondere, dass die Vorschläge des BMF "deutlich über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG)" hinausgingen. BMLEH steht nach wie vor zur GKV-Reform Mit dem Leitungsvorbehalt ist die Zuckersteuer allerdings nicht grundsätzlich vom Tisch, das Eckpunktepapier stellt lediglich eine erste Skizze für ein späteres Gesetz dar. Auf Anfrage wollte das BMLEH die laufenden Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren. "Wir stehen zu den in der Koalition vereinbarten Beschlüssen zur Zuckersteuer im Rahmen der GKV-Reform", hieß es dazu lediglich aus dem Ministerium. BMF will Steuer ausweiten Laut dem Eckpunktepapier möchte das BMF die Zuckersteuer nicht nur auf Erfrischungsgetränke anwenden, sondern allgemein auf: - Getränke mit Zucker und/oder Süßungsmitteln (etwa Fruchtnektar, Kaffee- oder Milchgetränke und Smoothies oder "Zero"-Getränke) - Alkoholfreie Getränke (etwa alkoholfreies Bier) - Getränke aus oder mit Nüssen, Getreiden, Samen (etwa Hafer- und Mandeldrinks) - Granulate, Instantpulver sowie Sirupe und Konzentrate Reine Milch und 100%-ige Fruchtsäfte sollen von der Steuer ausgenommen werden. BMLEH warnt vor Widersprüchen Laut BMF sollen damit einerseits die Erfahrungswerte aus anderen Ländern aufgegriffen werden, nach denen der Steuergegenstand möglichst weit gefasst und Ausnahmen vermieden werden sollten. Andererseits soll somit die Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit in der Besteuerung gewahrt werden. Das BMLEH hält diese Abgrenzung allerdings für schwer vermittelbar. Zwar sei es "richtigerweise" vorgesehen, Fruchtsäfte und Trinkmilch von der Abgabe auszunehmen. Gegenüber Wirtschaft und Öffentlichkeit lasse sich dann jedoch kaum erklären, weshalb beispielsweise Fruchtsaftschorlen besteuert würden, obwohl sie weniger Zucker enthielten als reiner Fruchtsaft. Auch Milchmischgetränke und Pflanzendrinks sollten nach Auffassung des Agrarressorts zuckersteuerfrei bleiben. Gleiches gelte für alkoholfreien Wein und alkoholfreies Bier. Andernfalls drohten aus Sicht des BMLEH Fehlanreize bei der Alkoholprävention. Auch die Besteuerung von Süßungsmitteln lehnt das BMLEH ab, schließlich werde damit der Anreiz für Hersteller reduziert, von Zucker auf diese auszuweichen. Streit über Schwellenwerte Vorbehalte äußert das Landwirtschaftsministerium zudem gegen die vom BMF geplanten Steuerstufen. Die FKG hatte eine nach dem Zuckergehalt des Getränks gestaffelte Abgabe vorgeschlagen: - unter 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: steuerfrei - 5 bis unter 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent je Liter - ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent je Liter. Das BMF folgt dieser Logik im Grunde, weicht in den Details jedoch von der FKG-Vorlage ab: - unter 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: steuerfrei - 4,5 bis unter 7 Gramm pro 100 Milliliter: 26 Cent je Liter - 7 bis unter 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent je Liter - Ab 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 38 Cent je Liter. - Bei Süßungsmitteln pauschal 26 Cent je Liter. Mit der niedrigeren Einstiegsschwelle will das Finanzministerium verhindern, dass Hersteller ihre Rezepturen lediglich auf knapp unter 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter absenken. Die zusätzliche höchste Steuerstufe soll zugleich die Lenkungswirkung bei besonders zuckerreichen Getränken verstärken. Das BMLEH fordert dagegen, sich an den Empfehlungen der FKG zu orientieren. Auch aus Gründen des Bürokratieabbaus sollte es bei zwei statt drei steuerpflichtigen Stufen bleiben. Start 2027 für Rainer zu früh An anderer Stelle will das Agrarressort allerdings ebenfalls von den Empfehlungen der FKG abweichen. Einen Start der Zuckersteuer bereits 2027 lehnt das BMLEH ab. Der Wirtschaft bliebe dann nämlich nach Einschätzung des Ministeriums zu wenig Zeit, ihre Rezepturen anzupassen. AgE

