Entwurf enttäuscht Waldbesitzer
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hat den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) vorgelegt. Vorgesehen ist zunächst ein "Entwaldungs- und Waldschädigungs-Minimierungs-Gesetz" (EntwaldungsMG). Darüber hinaus sind Änderungen am Holzhandels-Sicherungs-Gesetz vorgesehen. Die Neuerungen sollen am 30. Dezember 2026 in Kraft treten. Der Entwurf befindet sich nun in der Verbändeanhörung.
Die zugrunde liegende EU-Verordnung soll sicherstellen, dass bestimmte Agrarrohstoffe, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse nicht zu Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Der Referentenentwurf enthält nicht nur Vorschriften zur Durchführung der EUDR, sondern setzt auch Vorgaben zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt in nationales Recht um. Letzteres kommt in den betroffenen Branchen nicht gut an.
Kritik an Strafandrohungen
In einer gemeinsamen Erklärung begrüßten die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und der Verband Familienbetriebe Land und Forst zunächst erneut die in Brüssel erreichten "wichtigen Vereinfachungen" und dankten Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für seinen Einsatz. Dennoch sehen sie Nachbesserungsbedarf am nun vorliegenden Entwurf. So solle es Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ermöglicht werden, die individuellen Berichtspflichten ihrer Mitglieder abzulösen.
Die Verbände stören sich jedoch insbesondere an den im Entwurf enthaltenen Sanktionsvorschriften. Auch die Duldungs- und Auskunftspflichten sowie die Rechte der Durchführungsbehörden, wie das Betreten von Grundstücken und sogar Wohnungen, werten sie als "unverhältnismäßig". Die Bundesregierung müsse die national machbaren Vereinfachungen der EUDR zügig umsetzen, "statt sich mit unangemessenen Strafandrohungen zulasten von Waldbesitzern zu verzetteln", kritisierten AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter und der Vorsitzende der Familienbetriebe, Max von Elverfeldt. AgE

