Rat besiegelt Reform
Die Anpassungen an der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) haben die letzte Hürde genommen. Am Montag (29.6.) hat nun auch der Rat grünes Licht für die vor rund eineinhalb Jahren vorgeschlagene Reform gegeben. Das Europaparlament hatte seinen finalen Segen bereits Mitte Juni erteilt. Nun wird der Rechtsakt unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; anschließend tritt er in Kraft. Einzelne Regelungen gelten allerdings erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist, die den betroffenen Branchen Zeit zur Anpassung geben soll. Das betrifft insbesondere die Vorgaben zu den Fleischbezeichnungen Führt Opt-out von der Vertragspflicht zu mehr Bürokratie? Kern der Neuregelung ist, dass über die Artikel 148 und 168 schriftliche Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern künftig grundsätzlich verpflichtend werden. Betroffen sind neben den Milchlieferbeziehungen auch Vereinbarungen mit Erzeugern von Getreide, Obst und Gemüse. Für Genossenschaften sieht Artikel 148 hingegen keine Vertragspflicht vor. Ergänzend kommt eine Opt-out-Regelung hinzu, mit der die Parteien ihre vertraglichen Beziehungen beenden können. So sollen Marktentwicklungen, Kostenschwankungen und wirtschaftliche Bedingungen berücksichtigt werden können. Über die in Artikel 168 GMO geregelte Vertragspflicht dürfen die Mitgliedstaaten zudem eigenständig entscheiden. Gerade in Deutschland warnen Kritiker, die neuen Vorgaben könnten zusätzliche Bürokratielasten nach sich ziehen. Eindeutigere Vermarktungsbegriffe werden eindeutiger definiert Klarer gefasst werden zudem die Bedingungen für optionale Vermarktungsbegriffe wie "fair", "ausgewogen" und "kurze Lieferkette". Erzeuger wie Verbraucher sollen dadurch mehr Klarheit erhalten. Auch die rechtliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen soll einfacher werden. Im Rahmen der sektoralen Interventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können die EU-Länder Erzeugerorganisationen und deren Verbänden zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren. Junglandwirte und Neueinsteiger will man über die GMO dazu ermutigen, anerkannten Erzeugerorganisationen beizutreten. Veggieverbot kommt anteilig Beim sogenannten Veggieverbot setzte sich das Parlament nur teilweise durch. Bezeichnungen wie Veggie-Burger oder Veggie-Wurst bleiben weiterhin zulässig. Im Trilog verständigte man sich allerdings auf den Schutz der Bezeichnung "Fleisch", die unter anderem Rind-, Kalb-, Lamm- und Schweinefleisch umfasst. Geschützt sind ebenso die Begriffe Haxe, Kotelett, Brust, Leber, Schenkel, Bruststück, Ribeye, T-Bone-Steak, Hüfte und Speck sowie Geflügel, Huhn, Pute, Ente, Gans, Keule, Filet, Lende, Steak und Rippchen. Das soll die Transparenz im Binnenmarkt erhöhen und den Verbrauchern die Kaufentscheidung erleichtern. Die genannten Begriffe bleiben Fleischerzeugnissen vorbehalten und dürfen nicht für Produkte ohne Fleisch oder aus Zellkulturen verwendet werden. AgE

