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13.06.2026

Länder fordern Rechtssicherheit

Die Länder drängen darauf, Rechtssicherheit bei der Ausweisung ihrer Roten Gebiete zu bekommen. In seiner am Freitag (12.6.) beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf für eine Neufassung des Düngegesetzes fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, umgehend eine Gebietsausweisungsverordnung zu erlassen und so dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 genüge zu tun. Dazu müsse eine neue Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, anhand derer die Landesregierungen wirksame Gebietsausweisungen vornehmen können. Zudem erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung, dass sie zügig die vorgesehene Monitoringverordnung vorlegt. Dies sehen darin die Voraussetzung, um belastbare Datengrundlagen zu bekommen, anhand derer sie die Maßnahmen zur Nitratreduktion bewerten wollen. Ausdrücklich begrüßt wird die Ankündigung der Bundesregierung, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Düngerechts einzurichten. An dieser Arbeitsgruppe seien auch die Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltungen zu beteiligen. Ziel müsse es sein, die Maßnahmen der Düngeverordnung sowohl praktikabel als auch kontrollierbar und wirksam zu gestalten. Bedenken fruchten nicht Gestrichen werden soll der Länderkammer zufolge die Regelung im Regierungsentwurf, wonach bei der landwirtschaftlichen Erzeugung der Umgang mit Nährstoffen im Betrieb nach guter fachlicher Praxis zu erfolgen hat. Damit unterstützte eine Mehrheit der Länder im Plenum einen Antrag des Bundesratsagrarausschusses. Der Bundesrat befürchtet, dass mit diesem Satz eine Wiedereinführung der gerade erst aufgehobenen Stoffstrombilanzierung ermöglicht werden könnte. Der Kieler Agrarwissenschaftler Prof. Friedhelm Taube hatte die Ausschussempfehlung im Vorfeld scharf kritisiert. Änderungsbedarf sieht der Bundesrat zudem im Hinblick auf die Regelung im Gesetzentwurf, um Ausnahmen für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten zu ermöglichen. Die im Entwurf enthaltene Einschränkung, "sowie dies mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist", halten die meisten Länder für entbehrlich, weil Vorschriften ohnehin im Einklang mit dem EU-Recht erlassen würden. Auch dagegen hatte Taube erhebliche Bedenken angemeldet. Ausnahmen für wasserschonende Betriebe Unterdessen äußerte sich der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisch zur Bundesratsforderung, zügig eine Gebietsausweisungsverordnung vorzulegen. Für den Bauernverband ist nicht akzeptabel, Rote Gebiete neu auszuweisen, ohne gleichzeitig mehr Verursachergerechtigkeit zu schaffen. Jegliche Verschärfungen des Düngerechts lehnt der DBV grundsätzlich ab. Sie seien weder geboten noch vom Koalitionsvertrag gedeckt. Gebot der Stunde sei die Vereinfachung des Düngerechts im Sinne der Praxistauglichkeit und Entbürokratisierung sowie einer stärkeren Verursachergerechtigkeit mit Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe, erklärte der Verband in seiner Reaktion auf den Länderkammerbeschluss. Aus DBV-Sicht ist es völlig inakzeptabel, jetzt in einem Schnellverfahren lediglich die Roten Gebiete wieder in Kraft zu setzen, gleichzeitig aber eine stärkere Verursachergerechtigkeit auszuklammern. Nicht nachvollziehbar und widersprüchlich sei die Forderung der Länderkammer, den Auftrag im Düngegesetz an das Bundeslandwirtschaftsministerium zur Schaffung von mehr Verursachergerechtigkeit zu streichen. Dies werde damit begründet, es solle kein Argument geliefert werden, die Roten Gebiete fortzuführen oder zu manifestieren. AgE