Weniger Zuschläge als möglich
Bei der ersten Ausschreibung für Biomasseenergieanlagen in diesem Jahr lag die eingereichte Gebotsmenge unterhalb des ausgeschriebenen Volumens: Von den ausgeschriebenen 727 Megawatt wurden lediglich 637 Megawatt nachgefragt - verteilt auf 494 Gebote. Laut der Bonner Behörde erhielten 388 Gebote mit einer Gesamtmenge von 491 Megawatt einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte im Gebotspreisverfahren bewegten sich dabei zwischen 12,05 Cent pro Kilowattstunde und 19,38 Cent je Kilowattstunde, der mengengewichtete Durchschnitt lag bei 18,46 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Zuschläge gab es nach Volumen in Bayern, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Erstmals Biomassepaket angewandt Erstmals kamen bei dieser Ausschreibung die Regelungen des Biomassepakets zur Anwendung, die unter anderem die Bedingungen für Biomethananlagen verbessern. Offenbar mit Wirkung: Nachdem seit 2022 keine Zuschläge mehr für diese Anlagenart erteilt worden waren, erhielten nun alle sechs eingereichten Gebote einen Zuschlag. Ausgeschrieben warn laut BNetzA 61 Megawatt, geboten wurden 38 Megawatt. HBB fordert "Biomassepaket 2.0" Die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Branchenverbände zeigten sich wegen der unterdeckten Ausschreibung enttäuscht. "Praxisferne Anforderungen im EEG für Biogas wie der Maisdeckel oder die Begrenzung der Betriebsstunden verhindern Investitionen in zukunftsgerichtete Anlagenkonzepte", kritisierte die Leiterin des HBB, Sandra Rostek. Rostek zufolge braucht es ein "Biomassepaket 2.0", dass den Biomasseanlagenbetreibern im EEG mehr betriebswirtschaftliche Freiheit bei den Anlagekonzepten gewährt. Die Wirtschaftlichkeit müsse durch ein solches Paket gestärkt und weiterhin die flexible Strom- und Wärmeproduktion aufrechterhalten werden. AgE

