EU-Gesetzgeber einigen sich
Nach einigem Hin und Her ist es der EU-Kommission, dem Rat und dem Europaparlament nun doch noch gelungen, sich auf die Rahmenbedingungen für die im August 2025 skizzierte Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA zu verständigen. Der am Mittwochmorgen (20.5.) finalisierte Kompromiss lässt die Handschrift des Europaparlaments erkennen, das sich mit einigen Anpassungen der Kommissionsvorschläge durchgesetzt hat. Das Ergebnis soll nun als Grundlage für den weiteren Dialog mit den USA dienen, um Zölle zu senken und bei gemeinsamen Herausforderungen eng zusammenzuarbeiten. Konkret geht es um zwei Gesetze. Ein Rechtsakt ist wesentlich umfangreicher und wird deshalb auch als Hauptverordnung bezeichnet. Diese soll die verbleibenden Zölle auf US-Industriegüter beseitigen und den amerikanischen Herstellern und Erzeugern einen bevorzugten Marktzugang gewähren. Profitieren sollen unter anderem bestimmte Meeresfrüchte und nicht als sensibel bewertete Agrarprodukte. Die zweite Verordnung konzentriert sich auf die Verlängerung der Zollaussetzung für US-Hummerimporte, einschließlich verarbeiteter Hummer. Hauptverordnung mit eingebautem Ablaufdatum Auf Druck der Abgeordneten werden in der Hauptverordnung die sogenannten Sonnenscheinklauseln eingeführt. Das bedeutet: Der zentrale Rechtsakt über Einfuhren von Industrie- und Agrarprodukten läuft am 31. Dezember 2029 aus. Vor diesem Datum wird die EU-Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des Abkommens sowie der Veränderungen der Handelsmuster mit Drittländern vornehmen. Die Geltungsdauer der Verordnung kann auf Vorschlag der Kommission verlängert werden. Schutzmechanismus auch für den Agrarsektor Außerdem verständigten sich die Gesetzgeber auf einen Schutzmechanismus für den Fall, dass die den USA gewährten Zollpräferenzen zu einem Anstieg der Einfuhren führen und der heimischen Wirtschaft, einschließlich des Agrarsektors, ernsthaften Schaden zuzufügen drohen. Die Kommission kann zudem von sich aus oder auf der Grundlage von Informationen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder des Europäischen Parlaments eine Untersuchung einleiten. Darüber hinaus wird die Brüsseler Behörde dem Parlament und dem Rat vierteljährlich über Veränderungen des Handelsvolumens und -wertes im Rahmen des Abkommens berichten. Über eine verstärkte Ausstiegsklausel können die Zollpräferenzen auch ausgesetzt werden, wenn die USA die Bedenken der Union hinsichtlich der zollrechtlichen Behandlung von Exporten der EU, die bis zum 24. Februar 2026 von der pauschalen Zollobergrenze von 15% profitierten, nicht ausräumen. Zweifel an US-amerikanischer Zuverlässigkeit Da die Vereinigten Staaten unmittelbar nach der politischen Übereinkunft im August letzten Jahres über 407 Produktkategorien in die Liste der zollpflichtigen Stahl- und Aluminiumderivate aufgenommen haben, war man jetzt auf europäischer Seite der Ansicht weitere Schutzmechanismen einführen zu müssen. Die Kommission kann nun die Zollpräferenzen aussetzen, wenn die USA bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin einen Zollsatz von über 15% auf Stahl- und Aluminiumderivate aus der EU erheben. Darüber hinaus wird die Kommission dem Europaparlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2026 über die zollrechtliche Behandlung von Stahl- und Aluminiumderivaten Bericht erstatten müssen. Hummer-Deal wird um 5 Jahre verlängert Bezüglich des Rahmens für den Handel mit Hummern einigten sich Parlament und Rat auf eine fünfjährige Verlängerung der zollfreien Einfuhr der Zehnfußkrebse bis zum 31. Juli 2030. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. August 2025. Sobald die Rechtstexte auf technischer Ebene fertiggestellt sind, müssen beide Verordnungen von den Co-Gesetzgebern angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und am folgenden Tag in Kraft treten. AgE

