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19.05.2026

Mitgliedstaaten sind nicht machtlos

Um importierte Lebensmittel den europäischen Produktionsstandards zu unterwerfen, können die Mitgliedstaaten zumindest in begrenztem Umfang eigene Maßnahmen ergreifen. Das demonstriert ein höchstrichterliches Urteil aus Frankreich. Dort muss importiertes Obst und Gemüse seit Januar frei von Rückständen mehrerer in der EU verbotener Pflanzenschutzwirkstoffe sein. Eine Beschwerde gegen diese Spiegelklausel hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, nun abgewiesen. Nach Einschätzung der Richter hat die Regierung auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage und im Einklang mit dem geltenden Recht gehandelt. Den Mitgliedstaaten sei es erlaubt, entsprechende Schritte zum Schutz der eigenen Bevölkerung einzuleiten. Branchenorganisation verweist auf Zusatzbelastung Eingeschaltet worden war der Staatsrat vom Verband der Obst- und Gemüseimporteure (CSIF). Laut der Branchenorganisation werden die Händler durch die Importvorgaben zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt. Auch die Vereinbarkeit mit EU-Recht wurde bezweifelt. Die französische Regierung hatte die Spiegelklauseln eingeführt, als neue Bauernproteste in der Luft lagen. Für zusätzlichen Druck sorgte seinerzeit der bevorstehende Abschluss der Verhandlungen über die endgültige Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten. Der Widerstand gegen das Abkommen war immer wieder auch mit den unterschiedlichen Produktionsstandards begründet worden. EU-Kommission hat nachgezogen Auf null gesetzt hatte Paris die Rückstandshöchstgehalte für die Wirkstoffe Carbendazim, Benomyl, Glufosinat, Thiophanat-methyl und Mancozeb. Eingeführt wurden die neuen Regelungen zunächst für ein Jahr. Für die Fungizide Carbendazim, Benomyl und Thiophanat-methyl gilt mittlerweile eine entsprechende EU-weite Regelung, die Brüssel unter durchaus vergleichbaren Vorzeichen auf den Weg gebracht hat. In Sachen Spiegelklauseln ist Frankreich in den vergangenen Jahren immer wieder vorgeprescht. Seit 2023 dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Drittstaaten nicht mehr eingeführt werden, wenn bei der Erzeugung Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Leistungssteigerung eingesetzt wurden. 2016 hatte Frankreich ein Importverbot für Kirschen aus Ländern verhängt, in denen die Behandlung mit dem Wirkstoff Dimethoat möglich war, nachdem Paris keine Notfallzulassung für das Insektizid mehr erteilt hatte. AgE