Wirtschaft fühlt sich übergangen
Bei der geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) bleiben die Vorschläge der Branchenverbände unberücksichtigt. Das moniert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Ihre Kritik am federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium begründet die ISN am Freitag (15.5.) folgendermaßen: Der vom Agrarressort Anfang der Woche zur Notifizierung nach Brüssel geschickte Referentenentwurf sei nahezu identisch mit der Version, zu der sich die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert hätten. Damit sei kein einziger Vorschlag der Branche in die geplante Novelle des THKG eingeflossen, folgert die Interessengemeinschaft. Das könnte auch daran liegen, dass zwischen dem Abschluss der Verbändeanhörung und dem Einreichen des Referentenentwurfs bei der EU gerade einmal eine Arbeitswoche gelegen habe, mutmaßt man in Damme. Für die ISN lassen der Zeitplan und die fehlende Reaktion auf die Änderungsvorschläge aus der Wirtschaft Zweifel daran aufkommen, dass die Stellungnahme überhaupt berücksichtigt werden sollte. Dabei zielten die gemachten Vorschläge insbesondere auf den Bürokratieabbau ab. Und sowohl Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer als auch Bundeskanzler Friedrich Merz hätten sich gerade den Abbau der Bürokratie explizit auf die Fahnen geschrieben. Wer zieht die Fäden im BMLEH? ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack hat bei der Angelegenheit ein Deja-vu: Ebenso wie die Ampel-Koalition zuvor verspreche die aktuelle Bundesregierung vollmundig, auf die Einwände der Wirtschaft einzugehen, und ziehe dann unverändert ihren "Stiefel" durch. Es erhärte sich der Verdacht, dass es am Ende vielleicht die Beamten im Hintergrund seien, "welche die Fäden im Bundeslandwirtschaftsministerium ziehen und das Gesetz vor die Wand fahren wollen". Wenn Rainer seinen Versprechungen nachkommen wolle, dann dürfe er eine derartige Missachtung der gesamten Wertschöpfungskette nicht durchgehen lassen. Das Ministerium hüllt sich in Schweigen Von AGRA Europe mit den Vorwürfen der ISN konfrontiert, wollte sich das BMLEH mit Verweis auf den noch laufenden Vorgang nicht äußern. Stellungnahmen der Verbände würden in der Regel aber gemeinsam mit dem Kabinettsbeschluss online veröffentlicht, teilte ein Sprecher lediglich mit. Im Rahmen der Notifizierung informiert ein EU-Mitgliedsstaat die EU-Kommission über einen nationalen Rechtsakt. Im Fall des THKG wird auch eine Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit des Rechtsaktes mit dem Gemeinschaftsrecht eröffnet. Dafür gilt eine bis zu sechs Monate dauernde Sperrfrist, in der der betreffende Rechtsakt nicht angewendet werden darf. Verstreicht die Sperrfrist, ohne dass die EU-Kommission Einwände erhebt, darf der Mitgliedsstaat den Rechtsakt in Kraft treten lassen. AgE

