Schneller, besser und billiger
Vorteile für die heimische Agrarwirtschaft erwartet die Bundesregierung von der künftigen EU-Verordnung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion begründet die Regierung ihren Optimismus mit einem beschleunigten Züchtungsfortschritt, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie geringeren Kosten. So sehe der Brüsseler Verordnungsvorschlag deutliche Erleichterungen für das Inverkehrbringen von Pflanzen der Kategorie 1 (NZT-1-Pflanzen) vor, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung entstehen können. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Verfahrenskosten für die Antragstellung bei NZT-1-Pflanzen im Vergleich zu den Zulassungskosten für die klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sehr stark reduzieren würden. So müssten die durch neue genomische Techniken gezüchteten Pflanzen vor einem Inverkerbringen oder einer Freisetzung laut Verordnungsentwurf lediglich ein Verifizierungsverfahren durchlaufen und in einer öffentlichen EU-Datenbank registriert werden. Für die Pflanzenzuchtunternehmen verbessere sich damit die europäische Wettbewerbssituation und teilweise auch die Position gegenüber Drittstaaten. Für den ökologischen Landbau und die Ohne-Gentechnik-Branche stelle die vorgesehene Verordnung eine Herausforderung dar, räumt die Bundesregierung ein. Beide Bereiche stünden vor der Aufgabe, exklusive Lieferketten ohne Verwendung von GVO zu organisieren. Zwar könne hierbei auf die bereits vorhandenen Systeme der Dokumentation und Rückverfolgbarkeit zurückgegriffen werden. Da jedoch für NZT-1-Pflanzen in Anbau und Verarbeitung künftig aufgrund der Vollharmonisierung der geplanten Regelungen verpflichtende nationale Koexistenzmaßnahmen bei Wirksamwerden rechtlich nicht zulässig seien, obliege es grundsätzlich den jeweiligen Unternehmen oder Zertifizierungssystemen, hier entsprechende Sorgfalt walten zu lassen. AgE

