Kritik von allen Seiten
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ist von einem angestrebten Konsens in der Düngepolitik noch weit entfernt. Das zeigen die Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Novelle des Düngegesetzes, den das Bundeskabinett am Mittwoch (29.4.) beschlossen hat und der lediglich einen ersten Schritt zur Neuordnung des Düngerechts darstellt. Während der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte, dass betriebliche Bilanzierungen mit der Novelle weiter möglich blieben, forderte der Deutsche Naturschutzring (DNR) eine Rückkehr zur gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mit der Änderung des Düngegesetzes sollen vor allem zwei Ziele erreicht werden. Zum einen wird die Rechtsgrundlage für die Stoffstrombilanzverordnung gestrichen. Zum anderen soll eine gesetzliche Ermächtigung geschaffen werden für eine Wirkungsmonitoringverordnung. Ein bundesweites Monitoring soll Informationen darüber liefern, wie sich Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern auswirken und wie es um die Wirksamkeit von Regelungen im Rahmen der Düngeverordnung steht. Die Bundesregierung hatte ein solches Monitoring der EU-Kommission in den Verhandlungen über eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie zugesagt. "Nachdem wir das Bürokratiemonster Stoffstrombilanz abgeschafft haben, legen wir jetzt das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring", erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer im Anschluss an die Kabinettsbefassung. Damit beende man ein System, das viele Betriebe unnötig belastet habe. "Künftig soll gelten: Wer sauber arbeitet, wird entlastet", betonte der CSU-Politiker. Mit dem geplanten Monitoring werde die nötige Datenbasis geschaffen, um endlich ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. "Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden", so Rainer. Der Minister kündigte an, sein Haus werde ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung der Äcker und Felder auf den Weg bringen, und zwar insbesondere in mit Nitrat belasteten Gebieten. Mit der Änderung des Düngegesetzes werde die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen. Künftig würden diejenigen, die das Grundwasser belasten, stärker in die Pflicht genommen. Rainer: "Mit den vorgelegten Änderungen bringen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag entscheidend voran und setzen ein starkes Signal Richtung Europa: Deutschland hält Wort!" Vereinfachung konsequenter vorantreiben "Die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Düngerechts muss konsequenter vorangetrieben werden", mahnte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Sie räumte ein, dass die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz aufgehoben werden soll. Allerdings werde die Verordnungsermächtigung nicht ersatzlos gestrichen. Die Generalsekretärin kritisiert, dass im Gesetzentwurf an einer Regelung zur guten fachlichen Praxis im betrieblichen Umgang mit Nährstoffen festgehalten werde. Dies kommt ihrer Ansicht nach einer Ermächtigung gleich. Laut Sabet ist eine Ermächtigung für weitere betriebliche Bilanzierungen weder EU-rechtlich erforderlich noch vereinbar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Aus Sicht des Bauernverbandes schießt bereits die vorgesehene Ermächtigung für eine Monitoringverordnung über das Ziel hinaus: "Die Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch gehen zu weit und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert." Konkreter gefasst werden müsse schließlich die Forderung nach mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht mit Befreiungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe. DBV-Generalsekretärin Sabet setzt darauf, dass es im Zuge des parlamentarischen Verfahrens entsprechende Nachbesserungen am Regierungsentwurf geben wird. Kein Gesamtkonzept DNR-Geschäftsführer Florian Schöne warf dem Bundeslandwirtschaftsminister vor, er lasse nach wie vor ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Düngegesetzgebung vermissen."Statt längst überfällige Maßnahmen gegen Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu ergreifen, hat die Bundesregierung mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz ausgerechnet das zentrale Instrument für eine verursachergerechte Düngepolitik aufgegeben", monierte Schöne. Damit ignoriere sie klare Empfehlungen aus der Wissenschaft sowie den breiten gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), die allesamt die gesamtbetriebliche Nährstoffbilanzierung als praktikable und unbürokratische Lösung betrachteten. Der Dachverbandsgeschäftsführer sieht die Bundesregierung gefordert, den Gewässerschutz im Düngerecht wirksam zu stärken, konsequent verursachergerechte Lösungen umzusetzen und hierfür eine bundesweit einheitliche Nährstoffbilanzierung zu verankern. Zudem müsse die Bundesregierung eine Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie sicherstellen, um ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Wirkungsmonitoring greift zu kurz Für die Wasserwirtschaft bleibt eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung zentraler Punkt des Düngegesetzes, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Nach Auffassung des zuständigen BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Martin Weyand, greift das geplante Wirkungsmonitoring dabei zu kurz, da es vor allem auf aggregierten Daten basiere und keine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse vorsehe. "Vor diesem Hintergrund sehen wir die vorgenommene Streichung der Stoffstrombilanz kritisch", erläuterte Weyand. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts komme es jetzt darauf an, die Vorgaben rechtssicher und praxistauglich umzusetzen: "Es braucht zügig klare Lösungen für die bestehende Rechtslage - insbesondere auch mit Blick auf die Roten Gebiete". Die Wasserversorgung in Deutschland brauche klare Regeln, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Vollzug. Offen ist Weyand zufolge, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm auf den Weg gebracht werden soll. Letztlich könne es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden sei. AgE

