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28.04.2026

Rainer drängt auf Vereinfachung

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich beim Agrarrat in Luxemburg für weniger Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stark gemacht. In einem von Deutschland eingebrachten Antrag wird gefordert, eine Durchführungsverordnung, die zahlreiche neue Dokumentationspflichten regelt, zu vereinfachen. Zwar zeigte sich EU-Agrarkommissar Christophe Hansen grundsätzlich offen, den bürokratischen Aufwand bei der Pflanzenschutzmitteldokumentation zu verringern. Seine Erwiderung in der Sitzung am Montag (27.4.) lässt jedoch kaum erwarten, dass der deutsche Vorstoß kurzfristig zu einer Überarbeitung führt. Große Unterstützung unter EU-Mitgliedstaaten Vorab unterstützt wurde die deutsche Initiative von Österreich, Tschechien, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen und Portugal. Während der Sitzung äußerten auch Belgien, Slowenien, Rumänien, Kroatien und Griechenland Zustimmung. Ausdrücklich begrüßt wurde der Vorstoß zudem vom Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Zentralverband Gartenbau (ZVG). Landwirte und Gartenbauer begrüßen Vorstoß Rainer kritisierte, dass Land- und Forstwirte seit Jahresbeginn zusätzliche Angaben erfassen müssen, die aus deutscher Sicht für behördliche Kontrollen nicht erforderlich seien. Konkret nannte der CSU-Politiker die Pflicht, bei der behandelten Kulturart den EPPO-Code sowie, wo relevant, das Wachstumsstadium als BBCH-Code anzugeben. Dadurch entstehe der Branche ein "erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand", so Rainer. Mit einer "schnellen Änderung der Durchführungsverordnung" könne die EU-Kommission ihren Willen zur Vereinfachung und Nutzerorientierung unter Beweis stellen, erklärte der Minister. Ähnlich äußerte sich DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet: Aufzeichnungspflichten, die keinen Beitrag zum Pflanzenschutz leisten, gehörten abgeschafft, forderte sie. "Wir erwarten, dass die Initiative der Bundesregierung zu einer konkreten Überarbeitung der Verordnung führt", so Sabet. ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer erläuterte, dass die Gartenbaubetriebe bereits heute unter strengen Kontrollen arbeiteten. "Zusätzliche Datenerhebungen führen daher vor allem zu mehr Bürokratie, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu schaffen", warnte er. Klarstellung von Hansen Ob sich die Erwartungen der Verbände erfüllen, ist offen. Nicht nur sprachen sich die Mitgliedstaaten Frankreich und Bulgarien ausdrücklich dagegen aus, die konkret benannten Aufzeichnungspflichten abzuschaffen. Bulgarien betonte, der Verweis auf die Codes sei notwendig, um die Anforderungen EU-weit zu standardisieren und zu harmonisieren. Auch EU-Agrarkommissar Hansen nutzte seine Antwort an die in Luxemburg versammelten Agrarminister vor allem dazu, die Auslegung der in der Durchführungsverordnung festgelegten Dokumentationspflichten aus Sicht der Kommission klarzustellen. Anwender müssen Codes gar nicht verwenden Nach Hansens Darstellung wird von Anwendern von Pflanzenschutzmitteln gar nicht verlangt, die konkreten EPPO- beziehungsweise BBCH-Codes selbst anzugeben. "Die betreffende Durchführungsverordnung schreibt vor, dass gewerbliche Anwender gegebenenfalls die Namen der Kulturpflanzen im Einklang mit den EPPO-Codes und nicht die Codes selbst erfassen müssen", erklärte er. Gleiches gelte für das Wachstumsstadium: "Es wird nicht erwartet, dass die Nutzer die Codes verwenden", betonte Hansen. Stattdessen könnten Anwender die ihnen geläufigen Bezeichnungen für Kulturpflanzen und deren Entwicklungsstadien verwenden. "Diese Bezeichnungen finden sich auch auf den Etiketten der von den Mitgliedstaaten zugelassenen Produkten", so der Luxemburger. Ein Ansatz, den Aufwand für die Dokumentation zu verringern, liege in der weiteren Digitalisierung der Verfahren, ergänzte Hansen. AgE