Rat sagt final Ja
Die Mitgliedstaaten haben abschließend grünes Licht für die Trilog-Einigung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) gegeben. Nach dem Ja am Dienstag (21.4.) muss jetzt noch das Europaparlament endgültig zustimmen. Dort scheinen einzelne Abgeordnete aus den Reihen der Sozialdemokraten und der Grünen noch zu versuchen, Mehrheiten für Änderungsanträge zu organisieren. Die Erfolgsaussichten beurteilen verschiedene Abgeordneten-Büros in Gesprächen mit AGRA Europe als "mager".
Markteintritt muss geprüft werden
Im Trilog hatten sich Rat und Parlament darauf verständigt, dass durch neue genomische Techniken hergestellte Pflanzen der sogenannten Kategorie 1 den Sorten aus konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Die nationalen Behörden müssen künftig vor Markteintritt prüfen, ob Pflanzen dieser Kategorie angehören. Entsprechende Nachkommen müssen jedoch nicht kontrolliert werden.
Pflanzen der Kategorie 1 und daraus hergestellte Produkte müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Das hatte auch die Europäische Kommission so vorgeschlagen. Ausnahmen sollen allerdings für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial gelten. Hier wird eine Kennzeichnung Pflicht. Dadurch soll es den Marktteilnehmern ermöglicht werden, eine von NZT-Erzeugnissen freie Lieferkette sicherzustellen.
Darüber hinaus soll es eine Ausschlussliste von Merkmalen geben. Erzeugnisse mit dort definierten Eigenschaften werden nicht in die Kategorie 1 aufgenommen. Dazu zählen unter anderem Herbizidtoleranz und die Fähigkeit von Pflanzen, insektizide Substanzen selbst zu erzeugen. Dies trifft bekanntlich auf eine Reihe von Pflanzen zu, die zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gezählt werden.
Anders als von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen, müssen solche Pflanzen zukünftig in die Kategorie 2 der NZT-Verordnung eingeordnet werden. Sie unterliegen somit weiterhin der Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Überwachung.
Kennzeichnungspflicht für Kategorie 2
Als Kategorie-2-Pflanzen werden grundsätzlich solche mit "komplexeren oder weniger naturäquivalenten Genomveränderungen" zusammengefasst. Konkret bedeutet dies, dass selbige unter die bestehenden Anforderungen der GVO-Gesetzgebung fallen. Darin eingeschlossen ist die bereits obligatorische Produktkennzeichnung.
Die künftige Verordnung enthält zudem optionale Koexistenzmaßnahmen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um das unbeabsichtigte Vorkommen von NZT-2-Pflanzen und anderen Produkten zu vermeiden.
Bei NZT-1-Verunreinigungen kein Verstoß gegen Ökoverordnung
Im ökologischen Landbau sollen wie bisher keine NZT-Pflanzen zulässig sein. Technisch unvermeidbare Vorkommen von Pflanzen der Kategorie 1 sollen jedoch keinen Verstoß gegen die Vorschriften der EU-Ökoverordnung darstellen. Die Kommission will prüfen, ob diese Verordnung für Biobetriebe administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen mit sich bringt.
Zum Umgang mit Patenten wird festgeschrieben, dass offene Fragen künftig durch die EU-Biotechnologierichtlinie gelöst werden sollen. Züchter, die die Registrierung einer NZT-Pflanze oder eines NZT-Produkts der Kategorie 1 beantragen, müssen künftig Informationen zu allen bestehenden oder angemeldeten Patenten einreichen. Diese Informationen müssen in einer öffentlichen Datenbank hinterlegt werden. Auf freiwilliger Basis können Zuchtunternehmen Informationen über die Absicht des Patentinhabers zur Lizenzierung der Nutzung einer patentierten NZT-1-Pflanze oder eines patentierten NZT-Produkts zu fairen Bedingungen bereitstellen.
Darüber hinaus soll eine Expertengruppe für Patentierung eingerichtet werden. Diese soll sich mit den Auswirkungen von Patenten auf NZT-Pflanzen befassen und sich aus Experten aller Mitgliedstaaten, des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CVPO) und des Europäischen Patentamts (EPA) zusammensetzen. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll die Kommission dann eine Studie über die Auswirkungen der Patentierung auf Innovationen, die Verfügbarkeit von Saatgut für Landwirte und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Pflanzenzüchtungssektors veröffentlichen.
EU-Parlament murrt in der Patentfrage
Sollte das Europaparlament zustimmen - eine Entscheidung im Plenum wird Ende Mai oder Anfang Juni erwartet - tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten. In dieser Zeit sollen verschiedene Durchführungsbestimmungen durch die Kommission verabschiedet werden. Der neue Rechtsrahmen wird also voraussichtlich ab Mitte 2028 greifen.
Im Hinblick auf das nun anstehende Votum der EU-Volksvertreter mehrten sich zuletzt Hinweise darauf, dass einzelne Abgeordnete kurzfristig noch Änderungsanträge ins Plenum einbringen wollen. Insbesondere der Schattenberichterstatter der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), Christophe Clergeau, unterstrich gegenüber AGRA Europe seine Befürchtung, dass durch Patentierungen bestimmter NZT-Sorten unter anderem der Zugang von Landwirten zum Saatgutmarkt erschwert werden könnte. Dagegen plane er, konkrete Änderungsanträge einzubringen. Auch die SPD-Agrarpolitikerin Maria Noichl äußerte sich ähnlich.
Wie AGRA Europe bereits berichtete, dürften diese über die NZT-Verordnung vor allem Anpassungen der Biopatentrichtlinie fordern. Grundlage soll unter anderem ein in Brüssel kursierendes Non-Paper sein, das der Redaktion vorliegt und das nach Angaben aus informierten Kreisen von Umweltorganisationen sowie Verbänden der gentechnikfreien Landwirtschaft erarbeitet wurde.
Demnach soll unter anderem die Patentierbarkeit von Sorten eingeschränkt werden, die mithilfe klassischer Züchtungsmethoden, etwa der Zufallsmutagenese, entstanden sind. Zudem ist vorgesehen, einen umfassenden Züchtervorbehalt in der Biopatentrichtlinie zu verankern. Dieser würde es ähnlich wie im Sortenschutzrecht ermöglichen, auch auf Basis patentgeschützter Sorten neue Varianten zu entwickeln, ohne dafür Lizenzkosten entrichten zu müssen.
Vor wenigen Wochen hatte eine Gruppe von Europaabgeordneten von CDU und CSU die EU-Kommission in einem Brief aufgefordert, für die Biopatentrichtlinie entsprechende Anpassungen vorzuschlagen. Verschiedenen Abgeordnetenbüros zufolge soll noch keine Antwort der EU-Behörde vorliegen. AgE

