Menü
30.03.2026

Der Wolf kommt ins Jagdrecht

Der Wolf wird als jagdbare Art ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Die entsprechenden Änderungen des Bundesjagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (27.3.) abgesegnet. Der Bundestag hatte Anfang März grünes Licht gegeben. Laut dem nun gefassten Beschluss wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Dafür ist die Jagdzeit auf den Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober begrenzt. Daneben sollen in Regionen, in denen Herdenschutz schwer möglich ist, sogenannte Weidegebiete eingerichtet werden. Hier soll der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sichergestellt werden. Hinzu kommt die Entnahme von sogenannten Problemwölfen. Zudem wird betont, dass der Herdenschutz weiter große Bedeutung behält. Ein Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde vom Bundesrat abgelehnt. Mit diesem hätten die Länder beispielsweise gefordert, dass zur Verhinderung der Entstehung von Wolfshybriden auch von Hunden gedeckte Wolfsfähen erlegt werden dürfen. In Redebeiträgen betonten der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Stefan Gruhner, und der sächsische Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, dass die Bundesländer die Neuregelung umsetzen müssen. Und dabei bräuchten sie die Hilfe des Bundes. Dieser müsse dafür sorgen, dass die Landesbehörden und Jäger in diesem neuen Rechtsrahmen sicher handeln können. Von Breitenbuch forderte eine bundesweite Koordinierung, insbesondere bei der Managementplanung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, dessen Haus den Gesetzentwurf vorgelegt hatte, sprach von einem guten Tag für die deutschen Weidetierhalter. Niemand wolle den Wolf ausrotten. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden könne, resultiere daraus ein Handlungsauftrag. Künftig gebe es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. AgE