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26.03.2026

Kritik an geplanter Umsetzung

Die Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets schreitet voran. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften ist am Mittwoch (25.3.) vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit will das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) die verpflichtenden Vorgaben des EU-Binnenmarktpakets in nationalem Recht verankern und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt schaffen. Für Unmut in der Biogasbranche hat bereits die im Referentenentwurf enthaltene Regelung gesorgt, dass Netzanschlüsse von Biomethanerzeugungsanlagen nach einer bestimmten Frist gekappt werden können. Bei Neubauten beträgt diese zehn Jahre. Bioenergiebranche fordert längere Frist "Sollte das Energiewirtschaftsgesetz wie vom Kabinett geplant umgesetzt werden, wäre dies das Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte", kritisierte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek. Eine einheitliche Kappungsfrist von 20 Jahren für Bestands- und Neuanlagen ist aus Sicht der Bioenergieverbände unerlässlich, "damit sich Investitionen in eine klimafreundliche Gasversorgung überhaupt rechnen können". Dieser Forderung schließt sich auch der Geschäftsführer der DAH Gruppe, Stefan Jost, an. Die Unternehmensgruppe plane mit sieben weiteren heimischen Unternehmen bis 2030 Investitionsvorhaben von über 1,5 Mrd. Euro in neue Anlagen oder die Erweiterung bestehender Biogasanlagen. Aber 80% dieser potenziellen Investitionen seien bereits seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs der Novelle vorerst gestoppt worden, schildert Jost. Die vorgelegten Pläne würden den Biomethan-Hochlauf abwürgen, "bevor er überhaupt richtig begonnen hat". "Damit würde die geplante Biotreppe im Gebäudemodernisierungsgesetz sehr schnell zusammenbrechen", warnt Jost weiter. Mit den aktuellen Regelungen sei der Weg für einen Infrastrukturabbau vorgezeichnet, glaubt die Geschäftsführerin vom Biogasrat+, Janet Hochi. Aus ihrer Sicht müssen unter anderem der Ausbau und das Entwicklungspotenzial für die Erzeugung erneuerbarer Gase in der Netzentwicklungsplanung mitbetrachtet und als verbindliche politische Ziele formuliert werden. AgE