Grünes Licht vom Bundestag
Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht hat grünes Licht vom Bundestag bekommen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD stimmten am Donnerstag (5.3.) dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung zu. Grüne und Linke votierten dagegen. Nun muss der Bundesrat den geplanten Änderungen noch zustimmen. Laut dem Willen der Bundestagsmehrheit soll für den Wolf ein regionales Bestandsmanagement umgesetzt werden, sofern die Tierart sich im günstigen Erhaltungszustand befindet. Daneben sollen in Regionen, in denen Herdenschutz schwer möglich ist, sogenannte Weidegebiete eingerichtet werden. Hier soll der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sichergestellt werden. Hinzu kommt die Entnahme von sogenannten Problemwölfen. In einem ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD angenommenen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen wird betont, dass dem Herdenschutz weiter große Bedeutung zukommen soll. Die Bundesregierung solle sich gegenüber den Ländern dafür einsetzen, mehr Geld für den Herdenschutz zu mobilisieren. Außerdem sollen Bund und Länder gemeinsame Leitlinien erarbeiten, auf deren Basis das Bestandsmanagement des Wolfes bundesweit einheitlich und rechtssicher umgesetzt werden kann und zugleich der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation im gesamten Bundesgebiet gewahrt bleibt. Beispielsweise soll der Widerstand gegen Wolfsmanagementpläne und Entnahmebescheide keine aufschiebende Wirkung haben. Wölfe könnten dann auch entnommen werden, wenn Klage dagegen eingereicht wird. Almauftrieb im Blick In der Debatte sprach Artur Auernhammer von der CDU/CSU-Fraktion von einem guten Tag für die Weidetierhalter. Denn für sie sei der Wolf inzwischen zu einer großen Belastung geworden. Aus Sicht des bayerischen Abgeordneten ist die Aufnahme der Art ins Bundesjagdgesetz "überfällig". Sein Fraktionskollege Hermann Färber von der CDU geht davon aus, dass mit dem Gesetz für einen fairen Ausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Wolfschutz gesorgt wird. Andreas Jung, ebenfalls von der CDU, interpretierte den Gesetzentwurf in der Debatte als "Bekenntnis zur Landwirtschaft". Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer stellte gegenüber der Hauptstadtpresse klar, dass die Bundesregierung schnell gehandelt habe. Ziel sei es, dass der Wolf bis zum diesjährigen Almauftrieb im Jagdgesetz sei. Isabelle Mackensen-Geis von der SPD betonte, dass das geplante Bestandsmanagement sowohl der Weidetierhaltung als auch dem Artenschutz gerecht werde. Denn der Wolf bleibe auch nach der Aufnahme ins Jagdrecht eine geschützte Art. Alle Maßnahmen seien der Erhaltung und Herstellung des günstigen Erhaltungszustands der Wolfspopulation verpflichtet. Bei der AfD sieht man ein Bestandsmanagement des Wolfes als notwendig an, um Weidetiere besser zu schützen und die Akzeptanz für den Wolf zu erhalten. Die größte Oppositionspartei sieht aber auch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Peter Felser monierte, dass die Länder mit der Umsetzung der Vorgaben alleine gelassen würden. Der Bund müsse ihnen koordinierend zur Seite stehen. Nicht das einzige Problem Harsche Kritik übte Harald Ebner von den Grünen. "Jahrzehnte lange Arbeit für ein einst ausgerottetes Tier würden zunichte gemacht", warnte er. Die Bejagung löse die Koexistenzprobleme nicht, könne sie sogar verschärfen. Statt Symbolpolitik zu betreiben, sollten der Herdenschutz stärker gefördert und die Entnahme von Problemwölfen erleichtert werden. Auch Sascha Wagner von den Linken geht nicht davon aus, dass mit den Gesetzesplänen ein besserer Schutz der Weidetiere zu erreichen ist. Neben den Herdenschutz müssten das Monitoring und die Forschung zum Wolf intensiviert werden. Außerdem sei der Wolf nur eines von vielen Problemen der Weidetierhaltung. Dieser sei mit weiteren Hilfen unter die Arme zu greifen, etwa einer Weidetierprämie. Grüne und Linke fassten ihre Forderungen in jeweils eigenen Entschließungsanträgen zusammen. Beide fanden keine Mehrheit im Plenum. Und auch ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zur regulären Bejagung des Wolfes im Rahmen von Hegegemeinschaften wurde abgelehnt. AgE

