Für den Wolf wird es ernst
Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Im Bundestag wird der federführende Landwirtschaftsausschuss aller Voraussicht nach am kommenden Mittwoch (25.2.) seine Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abschließen. Vom Bundestag beschlossen werden soll das Gesetz in der Folgewoche; die zweite und dritte Lesung ist für den 5. März vorgesehen. Am kommenden Montag (23.2.) wird der Ausschuss noch eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchführen.
Der Ausschussvorsitzende Hermann Färber zeigte sich zufrieden mit dem Stand der Gesetzgebung. Vorbehaltlich der Anhörung und sich möglicherweise daraus ergebender neuer Fragen geht der CDU-Politiker davon aus, dass es weitestgehend beim vorliegenden Regierungsentwurf bleiben wird. Einzige Änderung wird nach derzeitigem Stand sein, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Managementpläne keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Dies entspricht einer Forderung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme erhoben hat und die als einzige der Länderforderungen von der Bundesregierung mitgetragen wird.
Färber wies gegenüber AGRA Europe darauf hin, dass im Zusammenhang mit den künftigen Managementplänen noch Abstimmungen über die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern notwendig seien. Dafür seien zum Teil komplizierte rechtliche Fragen abseits der gesetzlichen Neuregelung zu beachten. Färber geht davon aus, dass die Entnahme von Schadwölfen mit Beginn der anstehenden Weidesaison auf der Grundlage des geänderten Bundesjagdgesetzes erfolgen kann. Dagegen werde es noch etwas dauern, bis vollends Klarheit bei der Handhabung der Managementpläne bestehe, so der Vorsitzende. AgE

