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17.02.2026

Länder bekräftigen Handlungsbedarf

Der Bundesrat greift möglicherweise langjährige steuerpolitische Forderungen aus den Reihen der Landwirtschaft auf. In seiner Empfehlung für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf für eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften spricht sich der Agrarausschuss zum einen dafür aus, eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einzuführen. Zum anderen kritisiert der Ausschuss, dass bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts zweimal Grunderwerbsteuer anfällt. Beide Forderungen werden nahezu einstimmig erhoben. Der Bundesrat wird sich in seiner Plenarsitzung am 6. März mit der Vorlage der Bundesregierung befassen.
Laut Agrarausschuss soll die Risikoausgleichsrücklage den Betrieben ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden und diese in Jahren mit außergewöhnlichen Ertrags- oder Einkommensausfällen gewinnmindernd aufzulösen. Dies entspreche der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und krisenfester zu machen und dafür geeignete steuerlicher Vorsorgeinstrumente einzuführen.
Bei der Ausgestaltung der Risikoausgleichsrücklage mahnen die Länder eine einfache und rechtssichere Anwendung an. Zudem müsse der administrative Aufwand begrenzt werden. Ausdrücklich seien kleine und mittlere sowie familiengeführter Betriebe zu berücksichtigen. Allerdings hat der Bundesrat in der Vergangenheit bereits wiederholt und ohne Erfolg ein steuerliches Instrument zur Risikoabsicherung in der Land- und Forstwirtschaft gefordert. Auch die Länderagrarminister haben sich mehrfach in dieser Weise geäußert. Dies zeige den fortbestehenden Handlungsbedarf in diesem Bereich, stellt der Agrarausschuss nun fest.
Durchgangserwerb von der Grunderwerbsteuer freistellen
Grunderwerbsteuer fällt derzeit sowohl beim Kauf eines Grundstücks durch die Landgesellschaft, wenn die ihr Vorkaufsrecht ausübt, als auch beim anschließenden Verkauf an einen Landwirt. Der Ausschuss sprich von einem "Durchgangserwerb" des Siedlungsunternehmens, der lediglich der Durchführung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts diene, um Grundstücke dauerhaft in landwirtschaftlicher Hand zu halten. Das Siedlungsunternehmen werde nicht dauerhaft Eigentümer. Daher halten die Länder es für gerechtfertigt, diesen Durchgangserwerb von der Grunderwerbsteuer freizustellen.
Dem Ausschuss zufolge haben Landwirte aufgrund der hohen Bodenpreise bereits jetzt Schwierigkeiten, über das Vorkaufsrecht Flächen zu erwerben. Ein Verzicht auf die doppelte Grunderwerbsteuer trage damit zu einer Verbesserung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts bei. Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hatte unlängst betont, dass die Kosten dieser Maßnahme überschaubar seien. Die Steuerausfälle beliefen sich lediglich auf rund 1,3 bis 1,8 Mio. Euro im Jahr. AgE