Rainer behält die Ruhe
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) sieht keinen akuten Handlungsbedarf in der Düngepolitik. Zurückhaltend wird im Agrarressort der Vorschlag von vier SPD-Landesministern und des Bundesumweltministeriums aufgenommen, mit einer Übergangsverordnung des Bundes der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit in den Ländern bei der Ausweisung der "Roten Gebieten" zu begegnen. Man habe die Forderungen "als Diskussionsbeitrag zur Kenntnis genommen, erklärte ein Sprecher des BMLEH auf Anfrage gegenüber AGRA Europe.
Eigenen Angaben zufolge wird das Ministerium im Zuge der Neuaufstellung des Düngerechts weiter mit allen relevanten Akteuren im Austausch bleiben. Selbstverständlich sei dabei "die Mitwirkung aus den Bundesländern und dem Ressortkreis unverzichtbar". Im laufenden Prozess werde man sich aber nicht zu einzelnen Forderungen äußern, so der Ministeriumssprecher.
Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe
Klare Erwartungen an die Länder hat der Deutsche Bauernverband (DBV). In Anbetracht der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung seien vor allem die Landesregierungen am Zuge, ihre Landesdüngeverordnungen mit der Ausweisung der Roten Gebiete aufzuheben, erklärte der DBV-Fachbereichsleiter Umwelt- und Naturschutzpolitik, Steffen Pingen, am Mittwoch (4.2.) in Berlin. Für ihn besteht angesichts des Urteils klein Zweifel, "dass die Rechtsgrundlage für die Gebietsausweisung in Verbindung mit weitreichenden Auflagen in der Düngeverordnung nicht den Anforderungen genügt, die die Verfassung an Einschränkungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit stellt."
Pingen sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert, mit der unerlässlichen Änderung der Düngeverordnung nicht nur das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen, "sondern gleichzeitig auch im Sinne der Verursachergerechtigkeit Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Auflagen der Düngeverordnung vorzusehen."
Nitratbelastete Gebiete rechtlich schutzlos
Unterdessen warnte der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez vor den möglichen Folgen einer zögerlichen Düngepolitik "Ich sehe ein hohes Risiko, dass die Europäische Kommission erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet", sagte Martinez AGRA Europe. Nach seiner Einschätzung ist die Wahrscheinlichkeit eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens "nicht nur hoch, sondern realistisch". Er begründet seine Befürchtung mit "klaren rechtlichen Grundlagen und der bereits bestehenden Rechtsprechung". Dem Wissenschaftler zufolge erfüllt Deutschland derzeit nicht die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie. Man nehme ein Rechtsvakuum hin und lasse damit nitratbelastete Gebiete rechtlich schutzlos.
"Die bloße Aufforderung zur freiwilligen Beachtung von Schutzmaßnahmen durch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer reicht nicht aus", so Martinez. Dies sei nicht entschuldbar, da ausreichend Möglichkeiten bestünden, dieses Schutzvakuum durch übergangsweise, rechtlich abgesicherte Regelungen zu schließen. Erfolgen könne dies beispielsweise durch die Einführung von Übergangsbestimmungen, die sowohl den Schutz der Gewässer als auch die Belastbarkeit der Landwirtschaft berücksichtigen, argumentiert Martinez und nimmt damit Bezug zu den SPD-Vorschlägen.
Der Hochschullehrer erinnerte daran, dass Deutschland bereits zwei Mal wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser und unzureichender Gegenmaßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt worden sei. Die letzte Entscheidung habe insbesondere die fehlende Umsetzung von Maßnahmen in den sogenannten Roten Gebieten betroffen. Dies sei ein Bereich, in dem die Kommission bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass eine verbindliche, rechtlich verankerte Regelung unerlässlich sei.
Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleisten
Für wenig wahrscheinlich hält Martinez, dass Deutschland ohne zeitliche Perspektive die Nitratrichtlinie weiterhin verletze und die Brüsseler Administration schaue zu. Nach seiner Einschätzung untergraben die fortgesetzte Intransparenz, die fehlende Umsetzung von Schutzmaßnahmen und die Abhängigkeit von freiwilligen Vereinbarungen nicht nur die Glaubwürdigkeit der europäischen Umweltrechtsordnung, sondern auch die Gleichheit der Anwendung des Rechts in der EU. Die Kommission habe daher einen hohen Anreiz, erneut zu intervenieren, und zwar insbesondere um die Rechtsprechung zu konsolidieren und die Gleichheit der Rechtsanwendung zu gewährleisten.
Weitere Gründe für ein neues Vertragsverletzungsverfahren sieht der renommierte Agrarrechtsexperte unter anderem darin, dass es nach wie vor keine Berichterstattung über Fortschritte bei der Umsetzung der Düngeverordnung gebe und die Maßnahmen zwischen Bundes- und Landesebene bislang nur unzureichend koordiniert würden. Die Kommission könnte laut Martinez argumentieren, dass Deutschland nicht nur die Umsetzung von Urteilen verzögere, sondern auch die Kontrolle über die eigene Verwaltung verliere. Das wiederum verstoße gegen die Grundsätze der Verwaltungsverantwortung und der Rechtsstaatlichkeit. AgE

