Menü
11.12.2025

THG-Quote auf dem Weg

Die Biokraftstoffbranche kann aufatmen: Am Mittwoch (10.12) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Für das Bundesumweltministerium ist die Quote das zentrale gesetzliche Instrument, um das Tanken schrittweise klimaverträglicher zu machen. In dem Gesetz ist festgeschrieben, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung, nämlich nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder erneuerbarer Strom für Elektrofahrzeuge.
Ressortchef Carsten Schneider wies darauf hin, dass herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt bleiben. Damit will Schneider - wie schon Umweltressortchefs vor ihm - "negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder" vermeiden. Attraktiver soll mit dem neuen Gesetz der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen werden. Deren Quote wird für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt und steigt danach jährlich auf 9% im Jahr 2040.
Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt Schneider zufolge bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit von fortschrittlichen Biokraftstoffen deutlich verbessert hat. Nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden sollen ab 2027 Reststoffe aus der Palmölproduktion.
Erstmals soll auch eine Quote für sogenannte "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" eingeführt werden, also beispielsweise für grünen Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Dieser könnte zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. AgE