Trilog um eine Woche verschoben
Der Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament zum Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist verschoben worden. Der Termin soll um "etwa eine Woche" verschoben werden, hieß es am Dienstag (4.11) aus mit dem Vorgang betrauten Kreisen Kreise aus Rat und Europaparlament gegenüber AGRA Europe. Dabei wurde ausschließlich auf terminliche Gründe verwiesen. Tatsächlich drückt der Zeitplan. Zur Erinnerung: Nach einer politischen Einigung müssen sowohl EU-Parlament als auch der Rat formell einen potenziellen Kompromiss absegnen. Laut Kommissionskreisen müsste spätestens bis Ende November die formelle Bestätigung erfolgt sein. Andernfalls könnten 2026 weder reduzierte Standards noch bürokratische Erleichterungen vollumfänglich in Kraft treten. Stichtagsregelung als Option für jeden EU-Staat Dem Vernehmen nach soll es in technischen Arbeitsgruppen immerhin eine Reihe von Fortschritten gegeben haben. So soll der Rat bei der vom Europaparlament vorgeschlagenen Stichtagsregelung beim Grünland Entgegenkommen signalisiert haben. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Frist für das Festschreiben von Dauergrünland zu verlängern, und zwar von bisher fünf auf dann sieben Jahre. Dadurch sollen die Bewirtschafter davon abgehalten werden, das Grünland kurz vor Ablauf der Frist für die Ackernutzung umzupflügen. Das EU-Parlament hat nun in seiner Positionierung zu den Legislativvorschlägen gefordert, dass Flächen ihren Ackerstatus dauerhaft behalten, wenn sie am 1. Januar 2023 als Ackerland eingestuft waren. Laut den Abgeordneten wäre dieses Szenario für Landwirte optional. Von Ratsseite war zu erfahren, dass man sich damit anfreunden könnte, wenn die Mitgliedstaaten selbst aus diesen beiden Optionen wählen dürften. "Green-by-Definition" nicht nur für Ökobetriebe? Auch bei einem weiteren Streitpunkt scheint sich eine Lösung anzubahnen: Die Kommission hatte angeregt, bei vollständig zertifizierten Ökobetrieben automatisch davon auszugehen, dass sie einige der EU-Umweltanforderungen für eine Förderung erfüllen. Die Rede ist hier vom sogenannten "Green-by-Definition". Dies beträfe vor allem die GLÖZ-Standards. Nach dem Willen der Parlamentarier sollte "Green-by-Definition" allerdings auch für Betriebe in besonderen Naturschutzgebieten angewandt werden, etwa in Natura-2000-Gebieten. Dagegen läuft aktuell der Ökosektor Sturm. Zu hören ist nun, dass sich der Rat bis zu einem gewissen Grad hiermit anfreunden könnte. Als möglicher Kompromiss steht aktuell im Raum, dass "Green-by-Definition" nur dann angewendet werden soll, wenn es in den besagten Gebieten festgeschriebene und strenge Protokolle zum Umweltschutz gibt. AgE

