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03.11.2025

Vier Monate mehr für Antragstellung

Die Frist für Anträge auf investive Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT) wird verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) am Freitag (31.10.) offiziell bestätigt. Anträge können nunmehr noch bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Bislang war der 30. April 2026 letzter Termin. Anträge auf Zuwendung für die laufenden Mehrkosten können wie bislang noch bis zum 31. März 2028 gestellt werden.
Mit der Neuregelung geht das Agrarressort auf die Kritik aus der Landwirtschaft an der Entscheidung ein, das BUT kurzfristig auslaufen zu lassen. Sowohl Sauenhalter als auch Mäster hatten darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Frist zumeist nicht ausreiche, um die als Fördervoraussetzung notwendige Baugenehmigung zu erhalten. Der Forderung, dass stattdessen bereits der Bauantrag reichen sollte, wurde nicht stattgegeben.
"Mir ist bewusst, dass es Zeit und Fleiß braucht, um eine Baugenehmigung zu erhalten", räumte Minister Alois Rainer ein. Sein Wunsch sei, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Daher werde die Antragsfrist verlängert. Rainer versicherte, er werde sich dafür einsetzen, "dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen."
Der Stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Albert Stegemann, begrüßte die Entscheidung. "Als CDU/CSU hatten wir uns bei Bundeslandwirtschaftsminister Rainer für eine praktikable und rasche Entscheidung zur Verlängerung eingesetzt", so Stegemann. Das sei im Sinne der Landwirte und der Landwirtschaft. Die Verlängerung der Antragsfrist sei notwendig, damit bereits getätigte oder beabsichtigte Investitionen in Stallbauten noch sicher umgesetzt werden könnten. AgE