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20.10.2025

Zollfreie Kontingente erhöht

Die EU und die Ukraine haben eine endgültige Einigung über die Aktualisierung des Handelsteils in ihrem Assoziierungsabkommen (DCFTA) erzielt. Der EU-Ministerrat hat nach Angaben des Ukrainischen Agribusiness Club (UCAB) am Montag (13.10.) der Ausweitung mehrerer Zollkontingente für die Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelgütern in die EU zugestimmt, deren Höhe bereits Anfang Juli von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Tags drauf wurde die Neuregelung auch vom Assoziationsausschuss EU-Ukraine angenommen. Sie soll am 29. Oktober in Kraft treten.
Die neuen Quoten betreffen Produkte, die einen erheblichen Anteil an der Struktur der ukrainischen Agrarexporte haben, beispielsweise Getreide, Geflügel, Zucker und Eier. Außerdem hat der Rat eine Senkung beziehungsweise Abschaffung einer Reihe von Zöllen auf Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der Ukraine abgesegnet.
Der größte Anstieg der zollfreien Lieferungen gegenüber dem Stand von 2021 wurde für Honig vereinbart; hier steigt die Quote von 6.000 auf 35.000 Tonnen, was einem Plus von 483% entspricht. Die umstrittene Quote für Weißzucker wurde verfünffacht, und zwar von 20.000 auf 100.000 Tonnen. Gut verdreifacht wurde die zollfreie Liefermenge für Magermilchpulver; statt der bisherigen 5.000 Tonnen sind es jetzt 15.400 Tonnen. Die Eierquote fällt mit 18.000 Tonnen ebenfalls dreimal so hoch aus wie zuvor. Bei Geflügelfleisch wurde die Quote um 33 % erhöht, von 90.000 auf 120.000 Tonnen.
Vorteil für Verarbeitungsware
Deutlich angehoben wurden zudem die Quoten für verarbeitete Lebensmittel. An Kleie und deren Rückständen dürfen künftig 85.000 Tonnen zollfrei in die EU geliefert werden; davor waren es 21.000 Tonnen. Bei Gerstengrieß wurde eine Erhöhung von 7.800 auf 33.200 Tonnen vorgenommen. Außerdem sieht das Abkommen laut UCAB eine vollständige Liberalisierung des Handels für weniger empfindliche Produkte vor. Für Waren wie Pilze, fermentierte Milch, verarbeitete Milch und Sahne sowie Lebensmittelzubereitungen werden die Zollkontingente komplett abgeschafft.
Gleichzeitig entstehen nach Angaben des UCAB neue Kategorien von Kontingenten für ausgewählte Produkte. Dies sind Waren, für die ein gesondertes Zollfreikontingent gilt, das sie von der Zusammensetzung eines größeren, allgemeinen Kontingents trennt. In der Vergangenheit wurden die Ausfuhrmengen solcher Waren in das Kontingent für die Rohstoffe eingerechnet, aus denen sie hergestellt werden, beispielsweise Getreide und Mehl. Nun können Exporteure nicht nur 1,3 Mio. Tonnen Weizen zollfrei in die EU liefern, sondern zusätzlich 30.000 Tonnen Mehl. Diese Neuerung soll den Export von Produkten mit höherer Wertschöpfung ankurbeln.
Höhere Quote auch für die EU
Allerdings kommt die Ukraine auch der EU entgegen. Laut dem aktualisierten Abkommen wird sie das Volumen der Quoten für europäische Waren erhöhen. Bei Schweinefleisch steigt die Liefermenge von 20.000 auf 45.000 Tonnen, bei Geflügelfleisch sogar von 20.000 auf 120.000 Tonnen. Bei Zucker ist eine Anhebung von 40.000 auf 100.000 Tonnen vorgesehen.
Weniger Deviseneinnahmen
Der UCAB begrüßte die Anhebung der Zollkontingente, warnte aber zugleich vor möglichen negativen Folgen. Die Neuregelung könnte zu erheblichen Einbußen bei den Exporteinnahmen der ukrainischen Landwirtschaft führen. Nach vorläufigen Schätzungen des UCAB könnte der Übergang von den am 5. Juni 2025 ausgelaufenen autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) zu einem eingeschränkteren Zugang zum EU-Markt zu einem Rückgang der ukrainischen Deviseneinnahmen um fast 900 Mio. Euro führen.
Allerdings sieht der UCAB die getroffenen Vereinbarungen als zusätzlichen Anreiz für den ukrainischen Agrarsektor, mit staatlicher Unterstützung den Übergang zu den EU-Agrarstandards zu intensivieren. Zudem verwies der UCAB auf die sogenannten "flankierenden Maßnahmen", die ein wichtiger Bestandteil des Abkommens seien. Diese zielten darauf ab, die Rückkehr der ukrainischen Agrarexporte auf ihre traditionellen Märkte zu unterstützen. Die EU-Kommission habe sich bereit erklärt, diese Maßnahmen im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen umzusetzen. AgE