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13.10.2025

Dauerhafte Absenkung im Bundestag

Die reduzierte Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft soll über das Jahr 2025 hinaus verstetigt werden. Die dafür erforderliche Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes hat der Bundestag am Donnerstag (9.10.) in erster Lesung beraten. Damit sollen Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die bis auf den EU-Mindeststeuersatz reduzierte Stromsteuer zahlen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.
Am Freitag (10.10.) hat der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung "für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026" beraten. Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Der Zuschuss soll im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Die Federführung für das Gesetz zu den Übertragungsnetzkosten liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. AgE