Standpunkt beschlossen
Der Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments will die Umweltstandards in der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik weiter schleifen. In den am Mittwoch (24.9.) beschlossenen Empfehlungen an das Plenum zum Gesetzgebungsverfahren des Vereinfachungspakets soll aus Sicht des Fachgremiums einiges geändert werden. Mit Ja haben 38 Mitglieder des Ausschusses gestimmt; dagegen waren acht. Die Zahl der Enthaltungen lag bei zwei.
Über den Bericht wird voraussichtlich während der Plenarsitzung vom 6. bis 9. Oktober in Straßburg abgestimmt. Aus dem Parlament heißt es, dass der Trilog mit den Mitgliedstaaten direkt danach starten soll. Ziel ist es, eine erhoffte Einigung noch im November abzusegnen. Der Rat hat bereits vor einigen Wochen seine Position für Trilog-Gespräche mit der EU-Kommission beschlossen.
Einen anderen Zeitplan hatte der stellvertretende Generaldirektor der Generaldirektion für Landwirtschaft (DG AGRI) in der EU-Kommission, Mihail Dumitru, favorisiert und jüngst eine Verabschiedung bereits bis Oktober gefordert. Andernfalls könnten mögliche Anpassungen im kommenden Jahr nicht mehr vollumfänglich angewendet werden, argumentierte er.
Grünlandschutz noch flexibler
Im Einzelnen unterstützten die Ausschussmitglieder eine Reihe von Änderungen, um die Einhaltung der Umweltvorschriften der GAP durch landwirtschaftliche Betriebe flexibler zu gestalten.
Konkret fordern sie, dass nicht nur bei vollständig zertifizierten Öko-Betrieben automatisch davon ausgegangen werden soll, dass sie einige der EU-Umweltanforderungen für eine Förderung erfüllen. Fachleute sprechen von "Green-by-Definition". Die betrifft vor allem die Standards zur Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ). Kontrollen hierfür sollen nach Meinung der EU-Agrarpolitiker auch für Betriebe, die nach EU-Ökorecht nur teilweise ökologisch zertifiziert sind, gelten. Zudem soll "Green-by-Definition" für Betriebe in besonderen Naturschutzgebieten gelten.
Darüber hinaus gehen dem Ausschuss die Kommissionsvorschläge zum Abbau des Grünlandschutzes - GLÖZ 1 - nicht weit genug. So soll die Frist für das Festschreiben von Dauergrünland verlängert werden. Die selbsterklärte Absicht dahinter: Landwirte sollen davon abgehalten werden, das Grünland kurz vor Ablauf der Frist für die Ackernutzung umzupflügen. Landwirte sollen jetzt die Möglichkeit bekommen, entweder die Frist von sieben Jahren zu wählen, in der Grünland nicht den Ackerstatus verliert. So will es im Übrigen die EU-Kommission. Alternativ dazu sollen die Landwirte sich aber auch "rechtssicher" für eine Stichtagsregelung entscheiden dürfen. Derzufolge sollen Flächen ihren Ackerstatus dauerhaft behalten, wenn sie am 1. Januar 2023 als Ackerland gegolten haben.
Krisenhilfen aus der Zweiten Säule
Des Weiteren wollen die Abgeordneten die Kommissionsvorschläge für die Agrarreserve anpassen. Die Brüsseler Behörde hatte noch vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten bei Bedarf bis zu 3% ihrer jährlichen Direktzahlungen einsetzen, um Landwirte bei der Bewältigung der Auswirkungen von Naturkatastrophen oder Tierseuchen zu unterstützen. Auf diese neuen Instrumente kann laut Kommission bei Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen zurückgegriffen werden, sofern diese direkte Auswirkungen auf die Landwirte haben.
Der Ausschuss will, dass Krisenzahlungen für von Naturkatastrophen betroffene Landwirte stattdessen aus Mitteln der ländlichen Entwicklung statt aus Direktzahlungen finanziert werden. Der angenommene Text schlägt außerdem vor, die Schwelle für durchschnittliche jährliche Produktions- oder Einkommensverluste, von den von der Kommission vorgeschlagenen mindestens 20% auf mindestens 15% zu senken. Das Ziel: Mehr Landwirte sollen Anspruch auf nationale finanzielle Zuschüsse zu Versicherungsprämien oder zu Investmentfonds haben. Die eigentliche Agrarreserve soll künftig, wie ursprünglich geplant, stärker bei Marktverwerfungen zum Einsatz kommen.
Höchstgrenze für Kleinbauern erhöhen
Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die Höchstgrenzen für die Unterstützung von Kleinbauern zu erhöhen. Gefordert wird, die Grenze auf jährlich bis zu 5.000 Euro anzuheben. Die Kommission wollte den Betrag auf 2.500 Euro erhöhen. Zudem wird auf eine neue einmalige Zahlung für die Unternehmensentwicklung von bis zu 75.000 Euro gepocht.
Die Abgeordneten wollen außerdem die Frist für die Genehmigung von Anträgen der Mitgliedstaaten auf strategische Änderungen der nationalen Strategiepläne durch die Kommission von drei auf zwei Monate verkürzen. AgE