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09.07.2025

Mehr Maßnahmen auf Dauergrünland

Die Förderung von Altgrasstreifen auf Dauergrünland findet bei den Betrieben zunehmenden Anklang. Das geht aus einer Auswertung zu den Anträgen bei den Öko-Regelungen (ÖR) für 2025 hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) am Dienstag (8.7.) in Berlin vorgelegt hat. Danach weist die entsprechende Öko-Regelung 1d mit einem Plus von 40% den größten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr auf. Ebenfalls deutlich stärker genutzt wird die Öko-Regelung 5 – Kennarten in Dauergrünland. Auch die Bereitstellung von nichtproduktiven Flächen auf Ackerland (ÖR 1a) sowie der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (ÖR 6) finden deutlich größeren Zuspruch.
Insgesamt werden die Öko-Regelungen in diesem Jahr deutlich stärker nachgefragt als im Vorjahr. Das Bundeslandwirtschaftsministerium führt den positiven Trend darauf zurück, dass diese freiwilligen Umweltleistungen im Rahmen der Ersten Säule weiter angepasst wurden. Sie seien damit für die Betriebe einfacher umsetzbar und insgesamt praxisgerechter ausgestaltet worden. Zu den Verbesserungen gehören laut BMLEH zum Beispiel die Ausweitung der begünstigungsfähigen nichtproduktiven Ackerflächen von 6 auf 8 % des förderfähigen Ackerlands sowie die Einführung der sogenannten 1-Hektar-Regelung bei den Altgrasflächen.
Einkommensgrundstützung leicht rückläufig
Insgesamt ergebe sich für die Planungsdaten und Antragszahlen der Öko-Regelungen ein sehr ausgeglichenes Bild, betonte das BMLEH. Für 2026 seien daher nur noch geringe Anpassungen geplant. Bei den anderen Direktzahlungen sind die Antragszahlen nach Ministeriumsangaben im Vergleich zum Vorjahr wenig verändert. Während die Einkommensgrundstützung und die Umverteilungseinkommensstützung dem Trend entsprechend leicht rückläufig seien, zeigten die Anträge für die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten einen leichten Anstieg, so das Agrarressort.
Für die Öko-Regelungen stehen in Deutschland rund 1 Mrd. Euro im Jahr zur Verfügung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat bereits darauf hingewiesen, dass dieses Budget aller Voraussicht nach in diesem Jahr überschritten werden könnte. Die Prämien für die einzelnen Öko-Regelungen sind rechtlich bei 100% abgesichert. Die beantragten Maßnahmen sind mit dem vorab geplanten Einheitsbetrag dotiert. Sollte der tatsächliche Budgetbedarf für die Öko-Regelungen in diesem Jahr über dem ursprünglich eingeplanten ÖR-Budget liegen, muss die Differenz durch eine lineare Kürzung des Budgets für die Basisprämie ausgeglichen werden. AgE