Grundsätzliche Einigung steht
Für die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine ist ein neuer Rahmen gefunden. Wie die EU-Kommission am Montag (30.6.) mitteilte, hat man sich mit Kiew über die Weiterentwicklung des Assoziierungsabkommens (DCFTA) verständigt. Die grundsätzliche Einigung über die Überprüfung der Handelserleichterungen sei der Beginn einer neuen Phase der langfristigen und verlässlichen Zusammenarbeit im Kontext des Beitrittsprozesses der Ukraine, hieß es aus Brüssel. Die Sensibilität bestimmter Agrarprodukte werde dabei "vollständig berücksichtigt". Konkret soll der Marktzugang für die Ukraine bei sensiblen Erzeugnissen gegenüber dem ursprünglichen DCFTA nur moderat erweitert werden.
Laut Kommission konzentriert sich die Weiterentwicklung des DCFTA auf drei Säulen. Wettbewerbsverzerrungen sollen beseitigt werden, indem neue Marktzugänge für die Ukraine mit der Anpassung an Produktionsstandards der EU verknüpft werden. Explizit genannt werden in diesem Zusammenhang Tierwohl, Pflanzenschutz und Tierarzneimittel. Kiew soll hier jährliche Fortschrittsberichte vorlegen.
Wie schon bei den autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) wird eine Notbremse eingeführt. Der "robuste" Mechanismus soll beiden Seiten die Möglichkeit geben, Maßnahmen gegen unerwünschte Auswirkungen von Importen zu ergreifen. In der Gemeinschaft kann das den Kommissionsangaben zufolge auch auf Ebene eines einzelnen Mitgliedstaats erfolgen.
Für Agrarerzeugnisse sind laut der Brüsseler Behörde Marktzugänge in Abhängigkeit von der Robustheit der EU-Sektoren vorgesehen. Als sensibel eingestuft wurden demnach zumindest Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig. Hier spricht die Kommission von nur "moderaten" Erleichterungen im Vergleich zur Situation vor dem Angriff Russlands. Bei anderen Erzeugnissen dürften die Marktzugänge spürbar größer ausfallen und bis hin zur vollständigen Liberalisierung des Handels gehen.
Flankiert werden sollen die neuen Rahmenbedingungen für den Handel mit der Ukraine durch Maßnahmen, die den Absatz ukrainischer Waren in Drittstaaten ankurbeln.
Die grundsätzliche Einigung geht der Kommission zufolge nun noch ins "Feintuning" durch beide Seiten. Die Brüsseler Behörde will Mitgliedstaaten und EU-Parlament in den nächsten Tagen über Details informieren. Notwendig für die Ratifizierung ist die Zustimmung des Rates. Derzeit gelten für den Handel mit der Ukraine wieder die Vorgaben des 2014 in Kraft getretenen DCFTA, da die nach der russischen Invasion mit den ATM eingeführten Zugeständnisse zum 6. Juni nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen waren. AgE