Wasserschonende Betriebe entlasten
Das Bundeskabinett wird wie geplant am Dienstag (24.6.) die Stoffstrombilanzverordnung aufheben. Gleichzeitig haben sich die Ressorts über das weitere Vorgehen im Düngerecht verständigt. Danach will man "schnellstmöglich" das Verfahren für eine Änderung des Düngegesetzes einleiten. Die bestehende Verordnungsermächtigung für die Stoffstrombilanzierung soll überprüft und angepasst werden. Prüfen wollen die Ministerien schließlich die Einführung eines Instruments, um besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten von Auflagen zu befreien. Sie greifen damit eine Forderung des schwarz-roten Koalitionsvertrages auf.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, die Stoffstrombilanz abzuschaffen. Dies soll auf dem Wege einer sogenannten Ministerverordnung erfolgen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf und auch nicht dem Bundestag vorgelegt werden muss. Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium haben gegen dieses Vorgehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der nunmehr vorgesehene Begleittext ist die Voraussetzung, dass "Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung" wie vorgesehen auf die Tagesordnung der Kabinettsitzung kommt.
Verlässliche und gerechte Perspektiven
Beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) stößt die geplante Streichung der Stoffstrombilanz auf Kritik. Verbandsvorsitzender Olaf Bandt sieht darin "das falsche Signal". Gerade jetzt brauche es ein nationales Düngerecht, "das klare Verantwortlichkeiten schafft, Verursacher zu hoher Nitratüberschüsse in die Pflicht nimmt und gut arbeitende Betriebe von pauschalen Regelungen entlastet." Bandt bekräftigte seine Forderung, die Tierhaltung neu auszurichten gemäß dem Ziel "weniger Tiere und besser verteilte Ställe". Für den Schutz der Wasserressourcen sei zusätzlich eine ambitionierte Reduktion des Pestizideinsatzes unverzichtbar.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Martin Schulz, mahnte Änderungen am System der Roten Gebiete an. Künftig müssten gezielt Betriebe honoriert werden, "die verantwortungsvoll und mit ausgeglichenen Nährstoffbilanzen wirtschaften - und gleichzeitig die tatsächlichen Verursacher von zu hohen Nährstoffüberschüssen in die Pflicht nimmt", erklärte Schulz. Nötig sei ein System, "das ohne komplizierte Ausnahmeregeln auskommt und in dem für die Betriebe verlässliche und gerechte Perspektiven geschaffen werden." AgE