EU-Geld für Brandenburger Betriebe
Betriebe in Brandenburg, die Einkommensverluste infolge der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu tragen haben, können auf finanzielle Hilfen aus Brüssel hoffen. Einem entsprechenden Antrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) hat die EU-Kommission stattgegeben. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer sogenannte außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme. Mit ihr sollen die Folgen der Seuchenbekämpfung ausgeglichen werden. Infrage kommt die Hilfe für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg. Die EU-Kommission bereitet nach BMEL-Angaben eine Durchführungsverordnung vor. In der soll die genaue Höhe der Hilfen festgelegt werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßte die Entscheidung der Kommission: "Unser entschlossener Einsatz in Brüssel zahlt sich jetzt aus." Mit der Zusage könnten die von der MKS betroffenen Betriebe in Brandenburg aufatmen. Für sie sind die finanziellen Hilfen wichtig, um weitermachen zu können. Sein Ziel sei immer gewesen, dass kein Betrieb wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben muss.
Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt reagierte erleichtert auf die Zusage aus Brüssel. Damit erkenne die Kommission den Einsatz an, den die Landesregierung und die Landkreise bei der Bekämpfung der Tierseuche erbracht hätten. Die SPD-Politikerin erinnerte daran, dass Brandenburger Betriebe durch das Verbringungsverbot nach dem MKS-Ausbruch im Januar erhebliche finanzielle Einbußen hätten hinnehmen müssen. Zudem seien beinahe landesweit keine Schweine mehr von den weiterverarbeitenden Unternehmen abgenommen worden, so dass es zu einem Schlachtstau gekommen sei. Mittelstädt will sich nun bei der EU dafür einsetzen, dass die für die Auszahlung der Hilfen erforderliche Durchführungsverordnung schnell erarbeitet wird.
Das BMEL hatte Ende Februar einen Antrag auf Finanzhilfen gestellt. Grundlage ist Artikel 220 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Damit sollen Einkommensverluste ausgeglichen werden, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind. Brandenburg hat den entstandenen Schaden auf knapp 8 Mio. Euro geschätzt. AgE