AGB Vorteilskarte
1. Allgemeines zur Raiffeisen-Markt Vorteilskarte der Raiffeisen Rhein-Ahr-Eifel Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend RRAE Vorteilskarte)
1.1 Anbieter des Angebots „RRAE Vorteilskarte“ und des damit verbundenen Service „Raiffeisen-Markt Vorteilskartenprogramm“ ist die Raiffeisen Rhein-Ahr-Eifel Handelsgesellschaft mbH, Im Mühlenfeld 22-28, 53881 Euskirchen (nachfolgend „RRAE“).
1.2 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Angebot sowie den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung einer RRAE Vorteilskarte im Rahmen des Raiffeisen-Markt Vorteilskartenprogramms. Dieser Service wird im Folgenden als „RRAE Vorteilskarte“ bezeichnet. Die Nutzung weiterer Services vom Raiffeisen-Markt unterliegt den dort jeweils einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RRAE.
1.3 Mittels der RRAE Vorteilskarte erhält ein Privat- oder Firmen-Kunde, dem eine RRAE Vorteilskarte seitens der RRAE ausgehändigt wurde (nachfolgend der/die „Karteninhaber/in“), gemäß vorliegender Nutzungsbedingungen einen Sofortrabatt von 5% auf rabattfähige Produkte.
2. Beantragung und Ausstellung der RRAE Vorteilskarte
2.1 Der Service RRAE Vorteilskarte richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen sowie juristische Personen, die in den teilnehmenden Märkten der RRAE eine RRAE Vorteilskarte beantragen können.
2.2 Karteninhaber/innen dürfen jeweils nur eine RRAE Vorteilskarte auf ihren Namen bzw. ihre Firma beantragen. Mehrfache Registrierungen derselben natürlichen oder juristischen Person sind unzulässig.
2.3 Karteninhaber/innen sind verpflichtet, bei der Registrierung bzw. der Verwaltung ihrer RRAE Vorteilskarte wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige spätere Änderungen der Informationen, die bei der Registrierung bzw. Verwaltung angegeben wurden, unverzüglich zu ändern bzw. mitzuteilen.
2.4 Die RRAE nimmt den Antrag auf Ausstellung einer RRAE Vorteilskarte mit Aushändigung der Karte an den/die Karteninhaber/in durch den Kunden an. Die RRAE stellt klar, dass Kunden keinen Anspruch auf eine RRAE Vorteilskarte haben.
2.5 Die RRAE Vorteilskarte ist Eigentum der RRAE und ist nach Erhalt vom Karteninhaber/in sofort zu unterschreiben.
2.6 Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der RRAE Vorteilskarte hat der/die Karteninhaber/in unverzüglich der RRAE anzuzeigen. Auf seinen Antrag hin erhält der/die Karteninhaber/in eine Ersatzkarte.
2.7 Die RRAE Vorteilskarte ist nicht übertragbar.
3. Nutzung und Funktionsweise der RRAE Vorteilskarte
3.1 Die RRAE Vorteilskarte kann in allen am Vorteilskartenprogramm teilnehmenden RRAE Märkten eingesetzt werden.
3.2 Bei allen Einkäufen in teilnehmenden RRAE Märkten unter Vorlage der RRAE Vorteilskarte werden dem/der Karteninhaber/in bei jedem Einkauf 5% Sofortrabatt auf rabattfähige Produkte gewährt.
3.3 Grundsätzlich sind rabattierfähige Waren alle Waren, die in teilnehmenden RRAE Märkten verkauft werden. Von den Rabattierungen ausgenommen sind: preisgebundene Artikel wie Tabakwaren und Verlagsprodukte (Zeitschriften, Bücher usw.), Telefonkarten und ja!-mobil-Produkte, Lebensmittel, Süßwaren, Getränke, Pfandbestandteile, alle Vergütungen für Dienst- und Serviceleistungen (Handwerkerleistungen, Wohnraumberatung, Transporterverleih, Mietgeräteverleih, Frachtkosten usw.), bereits bestehende Kundenaufträge, der Kauf und die Aufladung von Geschenkkarten und Gutscheinen, Artikel von STIHL sowie gesondert gekennzeichnete Produkte.
3.4 Beim Rückgängigmachen eines Kaufvertrages unter gleichzeitiger Erstattung des Kaufpreises an den/die Karteninhaber/in (insb. bei Ausübung eines Widerrufsrechtes, Rückgabe, Umtausch, Reklamation) wird nur der gezahlte Kaufpreis rückerstattet.
4. Laufzeit und Kündigung
Das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Karteninhaber/in und der RRAE läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform von jeder Partei gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Insbesondere behält sich die RRAE das Recht vor, das RRAE Vorteilskartenprogramm jederzeit ganz oder teilweise auch ohne Ankündigung zu beenden oder einzustellen und die Vertragsverhältnisse mit den Karteninhaber ordentlich gemäß vorstehender Bedingungen zu kündigen.
5. Datenschutz
Kunden/innen bzw. Karteninhaber/innen können sich über den Umgang mit den im Rahmen der Beantragung und Nutzung der RRAE Vorteilskarte überlassenen personenbezogenen Daten in den Datenschutzhinweisen der RRAE informieren: raiffeisenservice.de/datenschutzhinweise/vorteilskarte. Eine Kopie der ausführlichen Datenschutzhinweise erhältst du zudem an der Information im Markt.
6 Haftungsbeschränkung
6.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der RRAE beruhen, haftet die RRAE unbeschränkt.
6.2 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die RRAE unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
6.3 Für einfache Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet die RRAE nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
6.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt bestehen.
7. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
7.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts: Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anmeldung und Nutzung der RRAE Vorteilskarte entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2 Ist der/die Kund/in bzw. Karteninhaber/in ein/e Kaufmann/frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der RRAE für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieser Nutzungsbedingungen ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8. Anpassung der Nutzungsbedingungen
Die RRAE behält sich das Recht vor, bei notwendigen Anpassungen diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine notwendige Anpassung ist insbesondere gegeben, wenn die RRAE den Leistungsumfang der RRAE Vorteilskarte erweitert, Regelungslücken zu schließen oder Anpassungen aufgrund geänderter Rechtsprechung oder Gesetzgebung erforderlich sind.
Die geänderten Bedingungen werden Karteninhabern spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angezeigt. Widerspricht ein Karteninhaber nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Anzeige, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Widerspricht ein Karteninhaber fristgerecht den Nutzungsbedingungen werden diese nicht Rechtsgrundlage der Nutzung der RRAE Vorteilskarte. Die RRAE hat sodann die Möglichkeit, den betreffenden Karteninhaber die Nutzung der RRAE Vorteilskarte unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist zu kündigen. Hierauf und insbesondere auf die Wirkung Ihres Schweigens auf die Änderungsmitteilung wird die RRAE Sie gesondert hinweisen.
9. Verbraucherschlichtung
Die RRAE nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.