Plädoyer für planmäßige Umsetzung
Eine Reihe von Verbänden aus Landwirtschaft sowie dem Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz fordert, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) wie geplant im März 2026 in Kraft treten zu lassen. In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sie sich gleichzeitig für eine "Weiterentwicklung des staatlichen Haltungskennzeichens aus.
Unterzeichner sind der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die Tierschutzorganisation Provieh, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Greenpeace.
"Eine verpflichtende, staatliche Haltungskennzeichnung ist unverzichtbar für die tierhaltenden Betriebe, für die notwendige Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die Entwicklung einer besseren Tierhaltung", heißt es in dem Papier. Die Kennzeichnung sei das "Fundament für den weiteren Umbau der Tierhaltung". An ihr ließen sich Förderprogramme, aber auch Ausnahmen im Bau- und Emissionsrecht festmachen. Verzögerungen würden indes zu mangelnder Planungssicherheit, Politikverdrossenheit und mehr Tierleid führen. Das Gesetz müsse daher weiterentwickelt statt abgewickelt werden.
Schnittmengen mit der Fleischwirtschaft
Ende August hatten bereits der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) ein eigenes Konzept zur Novellierung des THKG vorgelegt.
Die darin unterbreiteten Vorschläge unterstütze man, heißt es in dem aktuellen Positionspapier des BÖLW und seiner Mitstreiter. Beispielsweise müsse das sogenannte Downgrading prinzipiell und begrenzt möglich sein. Indem aus der Kennzeichnung einer Haltungsform eine Haltungsstufe werde, könne das Downgrading ermöglicht werden. Voraussetzung sei aber, dass den Betrieben die Erzeugerpreise für die höherwertigen Stufen gezahlt würden und dass diese Maßnahme zeitlich sowie für bestimmte Produkte begrenzt werde.
Auch bezüglich einer einheitlichen Auslegung der Anforderungen aller Stufen in allen Bundesländern sowie der Notwendigkeit von weiterem Bürokratieabbau herrscht Einigkeit. Die Organisationen hinter dem jüngsten Positionspapier fordern beispielsweise, dass die Registrierungspflicht bundesweit einheitlich und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand erfolgen soll. Es sollten dabei möglichst bereits vorhandene Datensätze genutzt werden. Zudem spreche nichts dagegen, bereits bestehende Systeme und Kontrollinstanzen zu nutzen. Aufsicht und Kontrolle müssten jedoch weiterhin beim Staat liegen, ähnlich wie bei der EU-Öko-Kontrolle, mahnen die Verbände.
Rechtsunsicherheit bei ausländischer Ware
Ein Unterschied zwischen den Papieren zeigt sich bei der Kennzeichnung ausländischer Ware. Zwar sei eine freiwillige Kennzeichnung bereits heute möglich, eine verpflichtende Kennzeichnung wäre jedoch wünschenswert, heißt es im jüngsten Positionspapier. Die Unterstützer warnen allerdings, dass diese rechtlich umstritten sei und auf keinen Fall zu Verzögerungen führen dürfe, nur weil eine mögliche Verpflichtung geprüft werde.
Darüber hinaus hält die Allianz eine Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten, Vermarktungswege und Lebensbereiche für dringend erforderlich. Dazu gezählt wird die Kennzeichnung von verarbeiteten Produkten ebenso wie die Ausweitung auf Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung. Auch eine Ergänzung um weitere Tierarten sowie die Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus werden als notwendig erachtet.
Die Verbände der Wertschöpfungskette Fleisch hatten dagegen empfohlen, die Kennzeichnung erst auf weitere Tierarten auszuweiten, wenn sie sich in der Schweinehaltung bewährt hat. AgE